Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Aufgrund der Wahl durch den Rat der Stadt Erkelenz in dessen Sitzung am 20.12.2000 wurde Herr Ansgar Lurweg mit Ernennungsurkunde vom 31. Januar 2001 erstmals für die Dauer von 8 Jahren, und zwar mit Wirkung ab dem 01. Februar 2001, zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz ernannt. Diese Wahlzeit als Technischer Beigeordneter endet somit mit Ablauf des 31. Januar 2009. Gemäß § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW darf die Wiederwahl frühestens 6 Monate vor dem Freiwerden der Stelle (Ablauf der Wahlzeit) erfolgen. Aufgrund § 71 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW sind Beigeordnete verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden. Bei einer Wiederwahl kann von einer Ausschreibung der Stelle abgesehen werden. Über die Absicht der Wiederwahl hat der Bürgermeister in der INFO mit den Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig informiert und den rechtlichen Rahmen dort bereits erläutert. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat in öffentlicher Sitzung durch Beschluss nach § 50 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (Beschluss mit Stimmenmehrheit ohne öffentliche Aussprache zur Person). Beschlussentwurf: „Herr Ansgar Lurweg wird gemäß § 71 Gemeindeordnung NRW mit Wirkung vom 01. Februar 2009 für die Dauer von 8 Jahren zum Technischen Beigeordneten der Stadt Erkelenz gewählt (Wiederwahl).“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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