Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Beschluss vom 20.12.2006 hat der Rat der Stadt Erkelenz mit großer Mehrheit die Entscheidung getroffen, die Nutzung der städt. Liegenschaft Bauxhof, und zwar die Nutzung der Wohnhäuser Bauxhof 15 – 22 und 24 – 30 bis zum 31.12.2007 als Übergangswohnheim für Spätaussiedler aufzugeben. Zugleich wurde beschlossen, diese Wohnhäuser nach Aufgabe der Nutzung als Übergangswohnheim abzureißen. Die Stadtverwaltung Erkelenz hat durch eine interne Projektgruppe den Auszug der Aussiedler aus der städt. Liegenschaft Bauxhof in den vergangenen Monaten intensiv begleitet. Vom 01.01.2007 sind bis zum 30.06.2008 284 Auszüge erfolgt. Damit konnten bis zum 30.06.2008 die für den Abbruch vorgesehenen Wohnhäuser leer gezogen werden. Mit Antrag vom 18.06.2008 beantragt die Bürgerpartei, Fraktion der Bürgerpartei e.V., der Rat möge beschließen, den am 20.12.2006 beschlossenen Abbruch – Abbruch der Häuser 15 – 22 und 24 – 30 im Bauxhof - rückgängig zu machen. Der Rat möge weiter beschließen, die Häuser 15 – 22 und 24 – 30 nicht abzureißen und die Verwaltung solle beauftragt werden, diese einer Nutzung zuzuführen. Die Fraktion der Bürgerpartei begründet ihre Auffassung mit der Behauptung, es handele sich bei den für den Abriss vorgesehenen Häusern keinesfalls um marode, abrissreife Häuser, die nicht mehr zu nutzen wären. Mit angrenzend sicherer Wahrscheinlichkeit werde in Kürze im Umfeld von Erkelenz eine Hochschule gebaut werden. Die Studenten dieser Hochschule könnten z. B. im Bauxhof ein so genanntes Studentenwohnheim oder Studentenwohnungen beziehen. Des Weiteren bietet die Fraktion der Bürgerpartei sich an, weitere gewinnbringende Nutzungsmöglichkeiten der Bauxhof-Häuser aufzuzeigen, die nicht die Gefahr eines Ghettos entstehen ließen und keine Bewohner beherbergen würden, die die Stadtkassen belasten würden. Die Beratung über den Abriss der Liegenschaft ist bereits ausführlich Ende 2006 geführt worden. Die Verwaltung verweist auf die damaligen ausführlichen Stellungnahmen und sieht in der vorgetragenen Begründung der Fraktion der Bürgerpartei e. V. keine stichhaltigen Gründe, von dem bisherigen Beschluss abzuweichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag der Bürgerpartei abzulehnen. Der Ende 2006 vorgeschlagene Abbruch der Wohnhäuser Bauxhof 15 – 22 und 24 – 30 sah bislang nur den Abriss der oberirdischen Gebäudeteile vor. Hierfür wurde seinerzeit eine voraussichtliche und geschätzte Kostensumme von rd. 750.000,- € mitgeteilt, deren Deckung durch die Bauxhofrücklage, die in gleicher Höhe dotiert ist, ermöglicht werden sollte. Neuere Überlegungen haben in der Verwaltung dazu geführt, nunmehr auch die Straßen und Versorgungsleitungen zurückzubauen, die aus wirtschaftlichen Gründen und im Hinblick auf eine spätere Nachnutzung zeitgleich mit dem Abriss der Gebäude erfolgen sollte. Hierin ist allerdings eine Abweichung vom bisherigen Abbruchkonzept zu sehen. Diese Erweiterung des Abbruchkonzeptes müsste beschlossen werden. Sie führt nach derzeitigen vorläufigen Kostenschätzungen zu einer Erhöhung der Gesamtkosten für den Abbruch um rd. 150.000,- €. Genaue Zahlen diesbezüglich müssen einer Submission vorbehalten bleiben. Das Abbruchkonzept sieht folgenden Ablauf der Arbeiten vor. Der eigentliche Baustellenbereich wird großflächig eingezäunt. Die Zufahrt zum Gelände wird größtenteils über die Roermonder Straße erfolgen. Zuerst sollen die zum Abriss vorgesehenen Gebäude entrümpelt und freigeräumt werden und im Anschluss daran abgerissen werden. Selbstverständlich werden, soweit erforderlich, alle Hilfsmittel (z. B. Bewässerung zur Staubvermeidung) eingesetzt. Welche Gebäude zuerst abgerissen werden, wird mit dem Abrissunternehmer besprochen. Wahrscheinlich ist, dass mit den Gebäuden 27 – 30 begonnen wird und die Arbeiten sich dann sukzessive bis zur Geländeausfahrt erstrecken werden. Zuerst werden oberirdischen Gebäudeteile und dann die Kellerbereiche abgerissen. Ebenso werden die Schrebergärten und der Spielplatz zurückgebaut. Das Jugendamt hat bereits in den vergangenen Wochen noch zu nutzende Spielgeräte abgebaut und wird diese auf andere Spielplätze im Stadtgebiet einsetzen. Die Erweiterung des Abbruchkonzeptes auf den Rückbau der Straßen und Versorgungsleitungen führt in Folge dazu, dass die Geländegruben mit Füllmaterial planeben verfüllt werden. Es soll zugleich vorgesehen werden, das Gesamtgelände anschließend mit Mutterboden zu belegen, so dass eine Rasen-Einsaat und damit auch eine wirtschaftlich einfache Pflege möglich ist. Der beleuchtete Fußweg entlang des Friedhof-Geländes soll vorerst erhalten bleiben, damit die Fuß-Wegeverbindung zur Roermonder Straße gesichert bleibt, bis eine Nachnutzung des Geländes feststeht. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Der Antrag der Bürgerpartei vom 18.06.2008, der Rat möge beschließen, den am 20.12.2006 beschlossenen Abbruch der Häuser Bauxhof 15- 22 und 24 – 30 rückgängig zu machen, wird abgelehnt. 2. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Freiräumung der Häuser 15- 22 und 24 – 30 sowie den Bericht über das Abbruchkonzept zur Kenntnis. 3. Der Rat beschließt, den beabsichtigten Abbruch auch auf den Rückbau der Straßen und Versorgungsleitungen zu erstrecken und die Geländegruben mit Füllmaterial und Mutterboden zu verfüllen.“ Finanzielle Auswirkungen: Gegenüber dem bisherigen Kostenschätzungen des Abbruchs, erhöhen sich die Abbruchkosten aufgrund des Rückbaus der Straßen und Versorgungsleitungen sowie der Verfüllung mit Füllmaterial und Mutterboden um voraussichtlich 150.000,- €uro. |
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