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Tatbestand: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. Gemäß § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2008 nach Prüfung die Jahresrechnung 2007 festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2007 von 1.450.352,02 EUR aus. Das Kuratorium hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Sie hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 29. Mai 2008 zugeleitet. Bezüglich der Tätigkeit der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung im Jahre 2007 wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 25. Februar 2008 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 21. Mai 2008 geprüfte, festgestellte und am 29. Mai 2008 zugeleitete Jahresrechnung 2007 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2007 weist ein Vermögen in Höhe von 1.450.352,02 EUR aus. Eine Ausfertigung der Vermögensübersicht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Tätigkeitsbericht und Jahresrechnung für das Jahr 2007
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