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Vorlage - . II/009/2008  

 
 
Betreff: Braunkohlentagebau Garzweiler II - Umsiedlung des Ortes Keyenberg
hier: Stellungnahme der Stadt Erkelenz an die Bezirksregierung Köln zur planerischen Alternative der Umsiedlung
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat II   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2008 
25. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.09.2008 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 21.01.2008 teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass für den Braunkohlenausschuss Veranlassung bestehe, im Jahre 2008 die Bezirksplanungsbehörde Köln als seine Geschäftsstelle mit der Erstellung eines Braunkohlenplan-Vorentwurfes für die Umsiedlung von Keyenberg zu beauftragen. Nach dem Erläuterungsbericht des Braunkohlenplanes Garzweiler II sei als Zeitpunkt für die bergbauliche Inanspruchnahme des Ortes Keyenberg das Jahr 2023 vorgesehen. Die Bezirksregierung Köln weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass dieser Zeitpunkt auf Grund der unveränderten energiepolitischen Vorstellung des Landes sowie der betrieblichen Planungen des Bergbautreibenden nach wie vor Bestand habe. Der Braunkohlenausschuss werde sich in seiner Sitzung am 05.12.2008 mit der Angelegenheit befassen.

 

In ihrem Schreiben eröffnet die Bezirksregierung eine zeitliche Variante. Neben der bergbaulichen Inanspruchnahme des Ortes Keyenberg im Jahr 2023 sehe der Erläuterungsbericht des Braunkohlenplanes Garzweiler II die bergbauliche Inanspruchnahme der Orte Kuckum, Unter- und Oberwestrich im Jahre 2027 sowie des Ortes Berverath im Jahr 2028 vor. Wegen der räumlichen und der zeitlichen Nähe der bergbaulichen Inanspruchnahme der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath stellt die Bezirksregierung Köln die Frage, ob eine zeitlich gemeinsame Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath durchgeführt werden sollte. Die Bezirksplanungsbehörde hat gegen eine solche Variante keine Bedenken. Sollte diese Variante bevorzugt werden, so würde die Bezirksplanungsbehörde dem Braunkohlenausschuss vorschlagen, den Beschluss auf Erstellung eines Braunkohlenplan-Vorentwurfes für die Umsiedlung der gesamten Orte im Jahre 2010 zu fassen und damit den Umsiedlungsbeginn  von Keyenberg um 2 Jahre zurückzustellen. Zugleich werde in diesem Fall der Umsiedlungsbeginn  für die übrigen Orte um ebenfalls 2 Jahre vorverlegt, da bei einer getrennten Umsiedlung von Keyenberg einerseits und Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath andererseits der Beginn der planerischen Arbeiten für die Umsiedlung der letztgenannten Orte angesichts der Zeitpunkte der bergbaulichen Inanspruchnahme erst im Jahre 2012 anstünde.

 

Die Bezirksplanungsbehörde erwartet eine Stellungnahme der Stadt Erkelenz bis zum 15.10.2008.

 

Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag einer zeitlich gemeinsamen Umsiedlung.

 

Durch dieses gemeinsame Verfahren haben die Orte Keyenberg sowie Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath zeitgleich die Möglichkeit, ihre Wünsche für einen zukünftigen Umsiedlungsstandort zu nennen. Vor allem die Orte Kuckum, Unter- und Oberwestrich sowie Berverath bräuchten sich nicht auf verbleibende Suchräume nach Entscheidung des Ortes Keyenberg zu beschränken.  Ebenfalls könnten siedlungsoziologische und infrastrukturelle Beziehungen der Orte, insbesondere der Orte Berverath, Unter- und Oberwestrich zu Keyenberg Berücksichtigung finden. Die zeitlich gemeinsame Umsiedlung hat sich auch bei den zur Zeit durchgeführten Umsiedlungen der Orte Borschemich, Immerath, Lützerath und Pesch bewährt. Der Planungsbeginn für die Umsiedlung von Keyenberg würde demnach von 2008 auf das Jahr 2010 verschoben. Dies hätte eine Verkürzung des Umsiedlungszeitraumes für Keyenberg von 9 auf 7 Jahre zur Folge. Der Planungsbeginn für die Umsiedlung von Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath würde von 2012 auf das Jahr 2010 vorgezogen. Dies hätte eine Verlängerung des Umsiedlungszeitraumes für Kuckum, Oberwestrich und Unterwestrich von 9 auf 11 Jahre sowie für Berverath von 10 auf 12 Jahre zur Folge.  Die zeitgleiche Umsiedlung der Orte lässt auch die Möglichkeit offen, ob es einen gemeinsamen Umsiedlungsstandort oder zwei getrennte Umsiedlungen geben wird.

 

Die Verwaltung hat am 19.06.2008 in einer Bürgerversammlung mit mehr als 400 Einwohnern aus den Ortschaften in der Keyenberger Mehrzweckhalle über die beabsichtige Änderung der Verfahrensweise informiert. Bedenken gegen die Änderung der Verfahrensweise wurden bislang in schriftlicher Form nicht an die Verwaltung herangetragen.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die Stadt Erkelenz bittet die Bezirksplanungsbehörde Köln, dem Braunkohlenausschuss vorzuschlagen, den Beschluss auf Erstellung eines Braunkohlenplan-Vorentwurfes für die Umsiedlung des Ortes Keyenberg und die Umsiedlung der Orte Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich, Berverath im Jahr 2010 zu fassen, um so eine zeitlich gemeinsame Umsiedlung der Orte entsprechend der im Schreiben der Bezirksregierung genannten zeitlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksplanungsbehörde den Wunsch der Stadt bis zum 15.10.2008 mitzuteilen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine