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Tatbestand: In seiner Sitzung am 11.12.2007 hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem in der Sitzung
vorgestellten Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
G O2.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 11.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Hierzu wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 05.03.2008 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens keine planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte Seitens des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 11.12.2007 wurde der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G O2.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11 vom 30.05.2008 in der Zeit vom 09.06.2008 bis 11.07.2008 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Daher soll in dieser Sitzung die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte als Satzung beschlossen werden. Vor Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) wird mit dem Vorhabenträger eine 1. Änderung des bestehenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Die 1. Änderung des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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