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Vorlage - A 61/130/2008  

 
 
Betreff: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Katzemer Straße)
hier: Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
02.09.2008 
23. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
03.09.2008 
25. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
10.09.2008 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 19.12.2007 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Str.), Erkelenz-Kückhoven, zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven zu beteiligen.

 

1.                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Hierzu wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.                 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens fünf planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 16.04.2008 entschieden hat.

 

3.                 Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Kückhoven

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 beteiligt. Er hat in seiner Sitzung am 03.03.2008 diese Angelegenheit beraten und der Planung zugestimmt.

Darüber hinaus wurde als Empfehlung an die Verwaltung folgender einstimmiger Beschluss gefasst:

„Vor dem Hintergrund des neuen Vorhabens „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, wird die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Schaffung einer Querungshilfe/Fußgängerüberweg, vor allem für Schüler, zu untersuchen. Weiter soll die Parksituation/Anlegung von Parkbuchten auf der Katzemer Straße untersucht werden. Der Bezirksausschuss ist über die Ergebnisse zu informieren.“

 

4.                 Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss vom 16.04.2008 im Rat der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom     15.04.2008 in der Zeit vom 05.05.2008 bis 06.06.2008 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.

 

Daher soll der Feststellungsbeschluss über die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven,      beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven wird hiermit beschlossen.

2.                 Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine