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Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.12.2007 hat der
Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf der 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte
zugestimmt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 4 vom 29.02.2008 bekanntgemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.03.2008 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Hierzu wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs.1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde während des Beteiligungsverfahrens zwei planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, über die der Rat in seiner Sitzung am 16.04.2008 entschieden hat. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte Der Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 30.01.2008 beteiligt. Er hat in seiner Sitzung am 22.01.2008 folgenden Beschluss gefasst: „Der Ausschuss empfiehlt der Verwaltung bei der späteren Bebauungsplanung auf eine hinreichende verkehrliche Anbindung auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Erhöhung der Frequenzen und zusätzlicher Nutzungen (z.B. Gesundheitsamt) zu achten.“ 4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nach Beschluss vom 16.04.2008 des Rates der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 9 vom 25.04.2008 in der Zeit vom 05.05.2008 bis 06.06.2008 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden weder von der Öffentlichkeit noch von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Daher soll der Feststellungsbeschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird hiermit beschlossen. 2. Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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