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Vorlage - A 10/845/2008  

 
 
Betreff: Mandatsverzicht des Ratsherrn Werner Leopold und Einführung und Verpflichtung des Ratsherrn Dr. Arno Lennartz
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz zur Kenntnis
18.06.2008 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG PDF-Dokument

Würdigung und Dank

Würdigung und Dank

 

Wie ich in der Sitzung des Hauptausschusses am 04.06.2008 mitgeteilte, hat Ratsherr Werner Leopold seinen Mandatsverzicht erklärt und unterzeichnet. Als Nachfolger wurde von mir Herr Dr. Arno Lennartz als Ersatzbewerber des Ausgeschiedenen aus der Reserveliste der CDU festgestellt.

 

Ehe ich jedoch zur vorgegebenen „Einführung und Verpflichtung“ des neuen Ratsmitgliedes komme, möchte ich doch noch hier die Gelegenheit nutzen und Herrn Leopold meinen ganz herzlichen Dank – und ich denke hier auch im Namen des ganzen Rates sprechen zu können - für dessen ehrenamtliches Engagement, das er seit der Kommunalwahl in Rat und Ausschüssen gezeigt hat, zum Ausdruck bringen.

 

Für die Zukunft sei ihm viel Erfolg und alles Gute als Wunsch mit auf den Weg gegeben.

 

 

Nachfolge im Rat

 

Zwischenzeitlich hat – wie am 04.06.2008 mitgeteilt - Herr Dr. Lennartz mit schriftlicher Annahmeerklärung die Ersatzbestellung als Nachfolger von Herrn Leopold angenommen.

 

Am 09.05.2008 wurde die Feststellung des neuen Ratsmitgliedes in der vorgeschriebenen Form im Amtsblatt der Stadt Erkelenz gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Kommunalaufsicht informiert.

 

Einsprüche, die gegen die Ersatzbestellung gerichtet gewesen wären, sind nach Veröffentlichung nicht eingegangen. Da gem. § 36 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz der gewählte Bewerber die Mitgliedschaft im Rat ohnehin mit dem Eingang der auf die Benachrichtigung nach § 35 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz erfolgenden Annahmeerklärung beim zuständigen Wahlleiter erwirbt, ist Herr Dr. Lennartz – ohne den Ablauf der Einspruchsfrist gem. öffentlicher Bekanntmachung abwarten zu müssen -  damit bereits seit dem 06.05.2008 Ratsmitglied geworden.

 

Hierzu nochmals meine herzlichsten Glückwünsche.

 

Die Voraussetzungen, Herrn Dr. Lennartz als Ratsmitglied einzuführen, liegen somit vor.

 

Die Verpflichtungserklärung, die dem zu Verpflichtenden in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und vom neuen Ratsmitglied nachzusprechen ist, lautet:

 

 

„Hiermit verpflichte ich mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz zu erfüllen.“

 

 

 

Die Verpflichtungserklärung ist vom zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.