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Tatbestand: Gemäß § 57 Abs. 3 GO NW wählt der Hauptausschuss aus
seiner Mitte durch Mehrheitsentscheidung einen oder mehrere Stellvertreter oder
Stellvertreterinnen des Vorsitzenden. Beschlussentwurf:
„Hiermit
wird ................................................ zur/zum stv. Vorsitzenden
des Hauptausschusses gewählt.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine |
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