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Vorlage - A 66/177/2008  

 
 
Betreff: Informationen zum Investitionsprogramm Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
21.02.2008 
26. Sitzung des Bau- und Werksausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die mittelfristig vorgesehenen Tiefbauinvestitionen im Planungsraum Erkelenz Mitte sollen nachfolgend kurz dargestellt werden.

 

Das investive Vorgehen im Abwasserbereich ist Gegenstand des Abwasserbeseitigungskonzeptes. Die Notwendigkeit von Investition und Unterhaltung ergibt sich aus umweltrechtlichen Regelungen (Wasserrecht, Bodenschutzgesetz). Im Bereich Straße machen sich Investitionen vor allem aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht (Schadensersatz) notwendig.

 

Die mittelfristige Investitionsplanung wird u.a. anhand folgender Kriterien aufgestellt:

 

  • Baulicher Zustand Kanalisation (Kamerabefahrung)
  • Leistungsfähigkeit Kanalisation (Betriebserfahrung, Hydraulische Berechnung)
  • Umweltrechtliche Forderungen (Niederschlagswasserbehandlung)
  • Baulicher Zustand Straße (Straßenkontrolle, Unterhaltungsaufwand)

 

Prioritär sind somit solche Baumaßnahmen, bei denen sowohl auf Seiten Entwässerung als auch hinsichtlich Straße/ Nebenanlagen Defizite vorliegen.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept ist noch in diesem Jahr zu aktualisieren. Gleichzeitig sind in Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ebenfalls in diesem Jahr Maßnahmenpläne aufzustellen.

 

Darüber hinaus ist die mittelfristige Investitionsplanung ständig neuen Erkenntnissen (Technische Möglichkeiten, Situation vor Ort) und geänderten rechtlichen Bedingungen anzupassen.

 

Aus vorgenannten Gründen wird hiermit nochmals auf mögliche Änderungen und zu erwartende Verschiebungen der Realisierungszeiträume hingewiesen.

 

Weitere technische Details und Investitionsschwerpunkte werden in der Sitzung vorgestellt bzw. werden auf einem Übersichtsplan in der Sitzung kurz erläutert.

 

Ein Großteil der zu tätigenden Investitionen im Bereich Straße unterliegen der Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz.

 

 

Die in den Folgejahren anstehenden Maßnahmen werden auch im Bezirksausschuss Erkelenz Mitte vorgestellt. Der Übersichtsplan wird nach Kenntnisnahme durch den Bau- und Werksausschuss im Internetauftritt der Stadt Erkelenz eingestellt.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Bau- und Werksausschuss nimmt den vorgestellten mittelfristig zu erwartenden Investitionsumfang „Tiefbau – Erkelenz/ Mitte“ zustimmend zur Kenntnis.“