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Vorlage - A 51/070/2008  

 
 
Betreff: Antrag der Ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath auf Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für die anerkannte Jugendfreizeiteinrichtung "Cirkel", Gerderath
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
12.02.2008 
8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 21.12.2007 beantragt die Ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath die Bezuschussung einer neuen Koch- und Backofenvorrichtung mit Dunstabzugshaube sowie einer passenden Arbeitsplatte.

 

Der E-Herd ist im vergangenen Jahr sehr stark in Anspruch genommen worden. Im zweiwöchigen Sommerferienprogramm ist täglich für 50 Kinder gekocht worden. Die wöchentliche Kochgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung hat den Herd ebenfalls regelmäßig genutzt. Besonders dann, wenn mehrere E-Platten oder Schubmöglichkeiten des Backofens gleichzeitig genutzt werden, schafft der Herd die erforderliche Leistung nicht mehr. Um die Arbeitsbedingungen entsprechend des Bedarfes auszurichten, ist die Anschaffung einer neuen Koch- und Backofenvorrichtung inkl. Zubehör erforderlich, schreibt die Kirchengemeinde in ihrem Antrag.

Im Rahmen der Umbauarbeiten im Jahre 1990 ist der jetzige Herd angeschafft worden. Die Zweckbindung betrug damals 10 Jahre.

Nach den Richtlinien der Stadt Erkelenz unter Punkt V.8 werden Zuschüsse für die Beschaffung, Ergänzung und Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen gewährt.

 

Die Gesamtkosten für einen Einbauherd, ein Cerankochfeld, eine Dunstabzugshaube und eine Arbeitsplatte belaufen sich auf 1.515,00 €.

Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von 33 1/3 % der anerkannten Kosten, höchstens 505,00 € zu gewähren.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ev. Kirchengemeinde Ratheim-Gerderath wird für die neue Koch- und Backofenvorrichtung inkl. Zubehör im Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“ ein Zuschuss in Höhe von 33 1/3 % der ungedeckten Kosten, höchstens 505,00 € gewährt. Die zweckgebundene Nutzungsdauer wird auf 10 Jahre festgelegt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für den Produktplan 2008 zu dem Produktsachkonto 060302 5318000 (Zuschüsse an freie Träger) angemeldet.