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Tatbestand: Mit Antrag vom 30.01.2007 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz, die Eltern der betreffenden Schülerjahrgänge zur Einrichtung einer Gesamtschule in Erkelenz zu befragen. Zur Begründung verweist die Fraktion auf frühere Anträge bzw. Diskussionen über das Fehlen eines Gesamtschulangebotes in der so genannten Schulstadt Erkelenz. Nach § 78 Abs. 4 SchulG sind Städte und Gemeinden verpflichtet, eine Gesamtschule zu errichten und fortzuführen, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Ein Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot der Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen wird. Das Schüleraufkommen und der Wille der Eltern sind bei der Feststellung des Bedürfnisses zu berücksichtigen. Nähere Bestimmungen zur Mindestgröße von Schulen trifft § 82 SchulG. Danach müssen Schulen, die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss die Schule für mindestens 5 Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse. Nach § 82 Abs. 6 SchulG müssen Gesamtschulen bis Klasse 10 mindestens 4 Parallelklassen pro Jahrgang (112 Schüler/Schülerinnen) haben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Leistungsheterogenität der Schülerschaft gewährleistet sein muss, da die Gesamtschule nach § 17 SchulG neben den Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II) umfasst, die nach § 82 Abs. 8 SchulG eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der Qualifikationsphase erforderlich macht. Ohne eine ausreichende Leistungsheterogenität der Schülerschaft, die sich aus den Grundschulempfehlungen für die geeignete Schulform ergibt, käme von vornherein die Errichtung der gymnasialen Oberstufe nicht in Betracht, so dass die Errichtung der Gesamtschule nicht genehmigungsfähig wäre. Für das Schuljahr 2007/2008 lagen der Gesamtschule in Wassenberg 40 Anmeldungen von Schülerinnen und Schüler aus der Stadt Erkelenz vor. Von den 40 Anmeldungen wurden 8 Schülerinnen und Schüler angenommen. Von den 8 Schülerinnen und Schüler hatten 4 Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für die Hauptschule, 2 Schülerinnen und Schüler eine Empfehlung für die Realschule und 2 weitere Schülerinnen und Schüler die gymnasiale Empfehlung. Aus den Zahlen wird deutlich, dass für eine Gesamtschule – allein zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler im Stadtgebiet Erkelenz – bereits zahlenmäßig kein Bedarf besteht. Allenfalls unter Berücksichtigung des bestehenden Bedarfes in den Nachbarkommunen könnte die für die Errichtung einer Gesamtschule notwendige Schülerzahl erreicht werden. Für die Frage, ob auch die Stadt Erkelenz einen Bedarf für die Nachbarkommunen decken sollte, ist wichtig, die jetzige Belegungsstruktur in den weiterführenden Schulen der Stadt Erkelenz zu betrachten. In den Eingangsklassen des Schuljahrganges 2006/2007 versorgte die Stadt Erkelenz: - in der Hauptschule Gerderath von 32 Kindern - 22 auswärtige Kinder, mithin 69 %, - in der Realschule von 200 Kindern - 36 auswärtige Kinder, mithin 18 %, - im Cornelius-Burgh-Gymnasium von 137 Kindern – 51 auswärtige Kinder, mithin 37 %, - im Cusanus-Gymnasium von 182 Kindern – 62 auswärtige Kinder, mithin 34 % und - in der Förderschule Erkelenz von 214 Kindern allein 80 Kinder aus Wegberg, mithin 37 % Die Zahlen machen deutlich, dass die Stadt Erkelenz bereits jetzt in erheblichem Maße zur Versorgung von Kindern aus den Nachbarstädten beiträgt. Dies liegt sicherlich an dem hervorragenden Schulangebot in der Stadt Erkelenz. In den vergangenen Jahren wurde sehr viel Wert auf qualitativen Ausbau des bestehenden Angebotes gelegt, was sich in den nunmehr vorliegenden Zahlen auch niederschlägt. In den Eingangsklassen 2007/2008 sind demgegenüber in der Stadt Wegberg nur 2 Erkelenzer Schülerinnen und Schüler versorgt worden und in der Stadt Hückelhoven nur 12. Unterstellt, es gäbe in den Nachbarkommunen einen hinreichenden Bedarf zur Erreichung der Mindestgröße für eine Gesamtschule, so wäre die Errichtung der Gesamtschule angesichts des allgemeinen demographischen Wandels und des damit verbundenen Rückgangs der Schülerzahlen nur durch Umwandlung einer bestehenden Schule möglich. Hierdurch könnte das jeweilige Schulgebäude genutzt werden. Als Schulgebäude kämen jedoch hinsichtlich ihrer Größe nur die Realschule oder die zwei Gymnasien in Betracht. Insbesondere die Ganztagshauptschule in Gerderath verfügt nicht über ausreichende räumliche Kapazitäten für die Aufnahme einer Gesamtschule. Die Verwaltung hält angesichts der qualitativ guten Arbeit in den Schulen jedoch an diesen Schulen fest. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen schlägt die Verwaltung daher vor, den Antrag abzulehnen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 30.01.2007 auf Befragung der Eltern der betreffenden Schülerjahrgänge zur Einrichtung einer Gesamtschule in Erkelenz wird abgelehnt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine |
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