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Vorlage - A 51/056/2007  

 
 
Betreff: Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren und schrittweise flächendeckender Ausbau
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
06.06.2007 
7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2012 in Nordrhein-Westfalen 3.000 Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren weiterzuentwickeln. Ziel ist es dabei, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, qualitativ weiterzuentwickeln und den Familien ein ganzheitliches Angebot über die Kindertageseinrichtung „aus einer Hand“ anzubieten. Das Angebot soll niederschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich – auch für Familien mit Zuwanderungsgeschichte – sein.

 

Die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren soll unter Berücksichtigung der bestehenden sozialräumlichen Bedingungen erfolgen. Dabei soll auf die bereits vorhandene gute Infrastruktur an Einrichtungen und Angeboten zur Förderung von Kindern und zur Unterstützung von Familien aufgebaut werden.

 

Da die Gestaltung der öffentlichen Infrastruktur den kommunalen Jugendhilfeplanungen obliegt und die sozialraumbezogenen Kenntnisse der Jugendämter für den weiteren Ausbau der Familienzentren in die Fläche unverzichtbar sind, soll die Auswahl der Familienzentren künftig maßgeblich durch die Jugendämter bzw. durch die Gemeinden erfolgen.

 

 

 

Als Planungsgrundlage dient ein Schlüssel auf der Basis der Anzahl von Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren. Nach diesem Schlüssel hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW (MGFFI) für jeden Jugendamtsbezirk ein Kontingent von Familienzentren ermittelt, das maximal gefördert werden kann.

 

Nach diesem Schlüssel hat das Ministerium für den Jugendamtsbezirk Erkelenz für das Jahr 2007 ein weiteres Familienzentrum und bis zum Jahre 2012 insgesamt sieben Familienzentren als förderbar mitgeteilt.

 

Das Jugendamt hat damit eine Planungsgrundlage erhalten, auf deren Basis es gemeinsam mit den freien Trägern die örtliche Entwicklung gestalten kann. Geeignete Einrichtungen sollen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Das Ministerium beabsichtigt, die ausgewählten Einrichtungen jährlich in Höhe von 12.000,00 € zu fördern und zugleich zur Zertifizierung des Gütesiegels zuzulassen. Die Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei weiterem negativem Ausgang läuft die Förderung aus.

 

Die Kriterien für die Zertifizierung der Familienzentren werden nach dem jetzigen Stand der Diskussion umfassen:

 

1.         Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien,

2.         Familien- und Erziehungspartnerschaft,

3.         Kindertagespflege,

4.         Vereinbarkeit von Beruf und Familie

5.         Sozialraumbezug,

6.         Kooperation und Organisation,

7.         Kommunikation,

8.         Leistungsentwicklung und Selbstevaluation.

 

Die Mitteilung, welche Einrichtung für die zweite Stufe ab dem kommenden Kindergartenjahr benannt wird, erwartet das Ministerium bis zum 29.06.2007.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die städt. Tageseinrichtung für Kinder Gerderath zum zweiten Familienzentrum im Jugendamtsbezirk weiterzuentwickeln.

 

Die vorgenannte Einrichtung hält ab dem kommenden Kindergartenjahr ein Betreuungsangebot in Form von Tagesstättengruppe, Regelkindergartengruppe und einer Gruppe mit Blocköffnungszeit vor. Bereits vorhandene Räumlichkeiten bieten den Kooperationspartnern zeitnah die Möglichkeit, Beratungs- und Hilfsangebote an die Eltern weiterzugeben.

 

Die Leiterin der Einrichtung, Frau Org, ist von der Gruppenleitung freigestellt, so dass sie bereit und in der Lage ist, sich in starkem Maße für die Entwicklung der Einrichtung zu einem Familienzentrum einzusetzen. Gemeinsam mit ihrem engagierten Team hat sie ein gut durchdachtes Konzept  für die Arbeit des Familienzentrums entwickelt und der Verwaltung vorgelegt.

 

Die fachliche Begleitung der Einrichtung wird durch die Fachberaterin für die städt. Tageseinrichtungen für Kinder, Frau Lauten, die auch eng in die Pilotphase des Familienzentrums Westpromenade eingebunden war, kontinuierlich erfolgen.

 

In dem nach der Kernstadt größten Sozialraum innerhalb des Stadtgebietes, wird mit dem Familienzentrum für die Gerderather Kinder und Familien ein breites, bedarfsorientiertes Beratungs- und Hilfsangebot entstehen.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die städt. Tageseinrichtung für Kinder Gerderath zum Familienzentrum weiterzuentwickeln.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die städt. Tageseinrichtung Gerderath ist ab dem 01.08.2007 zum Familienzentrum weiterzuentwickeln und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zu benennen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Lt. Mitteilung des Ministeriums erhält die Einrichtung eine Förderung von jährlich 12.000,00 €. Evtl. anfallende Aufwendungen sind aus den Fördermitteln zu bestreiten.