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Vorlage - A 40/123/2007  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
04.06.2007 
4. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.06.2007 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
ELTERNBEITRÄGE Satzung -aktuell-  

Tatbestand:

Tatbestand:

Zum 01.08.2007 wird an 9 Grundschulen und der Förderschule der Stadt Erkelenz der offene Ganztagsbetrieb eingerichtet. 

 

Die Eltern der hieran teilnehmenden Schülerinnen und Schüler haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.

 

Gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 26.01.2006 erbringt der Schulträger für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410,00 Euro pro Schülerin oder Schüler. Er kann Elternbeiträge bis zur Höhe von 150,00 Euro pro Monat erheben, wobei eine soziale Staffelung vorgesehen werden kann.

 

Die vorgeschlagene Höhe der Elternbeiträge in der Stadt Erkelenz orientiert sich hinsichtlich der Einkommensstaffelung an den aus dem Kindergartenbereich bekannten Einkommenshöhen.

 

Mit einem Mindestelternbeitrag von 20,00 Euro/Monat für Geringverdienende wurde bewusst ein Einstiegsbeitrag gewählt, der es auch sozial schwachen Familien ermöglicht, ihr Kind an den Angeboten der offenen Ganztagsschule teilhaben zu lassen.

 

Der Höchstbeitrag von 115,00 Euro/Monat liegt im landesweiten Durchschnitt.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          

Für das zweite und jedes weitere Kind im Offenen Ganztag wird lediglich der niedrigste Elternbeitrag festgesetzt.

 

Hinsichtlich der Kostendeckung können zum heutigen Zeitpunkt noch keine definitiven Aussagen gemacht werden, da noch Anmeldungen zum Offenen Ganztag bis zum Beginn der Herbstferien möglich sind und somit die Anzahl der endgültig zu bildenden Gruppen und deren Stärke noch nicht feststehen. Über die weitere Entwicklung wird dem Schulausschuss durch die Verwaltung berichtet.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (offene Ganztagsschule) wird erlassen.

 

Sie tritt am 01.08.2007 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Da die Anmeldeverfahren zur offenen Ganztagsschule noch nicht abgeschlossen sind, sind die endgültigen finanziellen Auswirkungen derzeit nicht bezifferbar.

Anlage:

Anlage:

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Erkelenz (offene Ganztagsschule)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ELTERNBEITRÄGE Satzung -aktuell- (30 KB)