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Vorlage - A 40/113/2007  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an den Verein Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. zu den Kosten des Feuerwehrmuseums
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
14.05.2007 
7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
30.05.2007 
18. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Aufgrund des Änderungsvertrages zwischen der Stadt Erkelenz und dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. vom 11.06.2003 gewährt die Stadt Erkelenz dem Verein zu den Kosten des Museumsbetriebes einen jährlichen Zuschuss, der sich nach den Gegebenheiten richten soll und der von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird, fällig und zahlbar zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres in gleichen Raten.

 

Für das Jahr 2007 beantragt der Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum e. V. nun die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.000,00 €, also im Rahmen des Vorjahres.

 

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu einer eigenverantwortlichen Budgetierung zur Verfügung zu stellen. Ein Abschlag auf diesen Zuschuss wurde bereits vertragsgemäß in Höhe von 2.500,00 € ausgezahlt. Die restliche Rate wird dann vertragsgemäß zum 01.08. fällig.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Dem Verein Rheinisches Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e.V. wird zu den Kosten des Museumsbetriebes für das Jahr 2007 ein Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €  gewährt. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vorzulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 5.000,00 €. Die jährlichen Folgekosten werden von Jahr zu Jahr neu festgelegt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen in der Haushaltssatzung zur Verfügung.