Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Städtische Musikverein beantragt, für einen Besuch in St. James in der Zeit vom 25. – 29.05.2007, einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren. Gemäß Richtlinien werden bei Besuchen in St. James für Jugendliche 61,36 € je Teilnehmer und für Erwachsene 30,68 € je Teilnehmer gewährt. Die Richtlinien begrenzen die zu bezuschussende Teilnehmerzahl je Maßnahme auf 30 Personen. Demnach ergibt sich folgende vorläufige Zuschussberechnung: 25 Jugendliche x 61,36 Euro = 1.534,00 Euro 5 Erwachsene x 30,68 Euro = 153,40 Euro 1.687,40
Euro =========== Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss gemäß Richtlinien zu gewähren. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen. Beschlussentwurf: „Dem Städtischen Musikverein wird für den Besuch in der Partnerstadt St. James, ein Zuschuss i. H. v. maximal 1.687,40 Euro gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 1.687,40 Euro. |
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