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Vorlage - III/009/2007  

 
 
Betreff: Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath - Windmühle Immerath
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Entscheidung
08.03.2007 
6. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Ein bedeutendes ortsbildprägendes Element für Immerath ist die im Jahre 1780 an der Straße von Immerath nach Jackerath errichtete Turmwindmühle, deren Betrieb erst 1928 eingestellt wurde. Heute befindet sich das denkmalgeschützte Anwesen im Eigentum der Stadt Erkelenz und wird für kulturelle Zwecke genutzt. Bereits der erste städtebauliche Siedlungsentwurf für „Neu-Immerath“ zeigte als Grundidee die Orts­eingänge mit prominenten Nutzungen zu besetzen. Die Immerather Mühle sollte als  fernwirksame Visitenkarte den Ortseingang von Immerath (neu) im Westen prä­gen.

 

Im Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“ sowie im Grundstücksaufteilungsplan wurde dieser Idee Rechnung getragen. Das Grundstück Nr. 119 am westlichen Ortseingang mit einer Größe von 1.444 m² wurde als so genanntes „Mühlengrundstück“ für die Errichtung einer „Immerather Mühle“ vorgesehen, um dort als Botschafter, Markenzeichen und Adresse des Ortes wirken zu können.

 

In der Sitzung des Bürgerbeirates Immerath-Pesch-Lützerath am 12. September 2006 wurde mit den Mitgliedern ein erstes Konzept zur Errichtung einer Mühle diskutiert, das vom Immerather Bürgerbeirat positiv zur Kenntnis genommen wurde.

 

Das Grundstück mit der Baustellennummer 119 im Umsiedlungsstandort Immerath (neu) wurde seitens RWE Power für die Stadt Erkelenz vorgemerkt.

 

Inzwischen liegt ein konkretes Nutzungs- und Baukonzept zum Neubau der Immerather Turmwindmühle von der Terhorst GmbH vor.

 

In der Sitzung soll das Konzept der privaten Investoren vorgestellt werden.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine