Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Über die Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses ist gem. § 58 Abs. 7 GO eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschriften des Jugendhilfeausschusses werden von dem/der Ausschussvorsitzenden und einem/r Schriftführer/in unterzeichnet, den der Ausschuss ebenso wie dessen Stellvertreter/in bestellt. Der bisherige stellvertretende Schriftführer im Jugendhilfeausschuss, Herr Thomas Weber, ist zum 31.10. d.J. aus seinem Arbeitsverhältnis mit der Stadt Erkelenz ausgeschieden und steht damit bei evtl. Vertretungsnotwendigkeiten für die beschriebene Funktion nicht mehr zur Verfügung. Es wird deshalb vorgeschlagen, Frau Stadtoberinspektorin Michaele Linkens zur stellvertretenden Schriftführerin zu bestellen. Frau Linkens ist seit dem 01.07.2005 im Jugendamt eingesetzt. Sie führt u.a. Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften und hat Aufgaben der Wirtschaftlichen Erziehungshilfe übernommen. Beschlussentwurf: „Zur stellvertretenden Schriftführerin für die Anfertigung und Mitunterzeichnung der Niederschriften des Jugendhilfeausschusses wird Frau Stadtoberinspektorin Michaele Linkens bestellt.“ |
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