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Vorlage - A 30/045/2006  

 
 
Betreff: Verpflichtung der vom Rat in den Ausschuss gewählten sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz und Soziales Entscheidung
20.11.2006 
3. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß §§ 58 Absatz 2 Satz 1, 67 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit Nr.4 der Verwaltungsvorschrift zu § 32 GO NRW a. F. (entspricht § 67 GO NRW) werden die der Ausschüsse, und damit auch des Ausschusses für Umweltschutz und Soziales, zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses wahrgenommen. Die Verpflichteten unterzeichnen eine schriftliche Abfassung der Verpflichtungserklärung.

 

Eventuell anwesende, noch nicht verpflichtete Stellvertreter der Sachkundigen Bürger im Ausschuss für Umweltschutz und Soziales müssen verpflichtet werden.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

Kein Beschluss

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen