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Auszug - Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

TOP A 1

TOP A 1.1

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass der Rat in seiner Sitzung vom 06.04.2005 folgende Änderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen habe:

 

1.      Herr Josef Spiertz wird zum stellv. Mitglied für Herrn Dirk Heupts, Mitglied für den BDKJ Regionalverband Heinsberg, in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erkelenz bestellt.

 

2.      Herr Polizeioberrat Jörg Malejka wird als Vertreter für die Kreispolizeibehörde zum beratenden Mitglied nach § 4 § Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt im Jugendhilfeausschuss bestellt. Er tritt damit die Nachfolge des Herrn Jürgen Lankes an.

 

Bereits in seiner Sitzung vom 15.04.2004 habe der Rat Ratsherrn Wendt zum persönlichen Vertreter von Ratsfrau Schirrmeister-Heinen für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ benannt. In gleicher Sitzung habe der Rat die persönliche Vertretung im Jugendhilfeausschuss auf jeweils eine Person festgelegt. Ein aktualisiertes Verzeichnis aller Mitglieder des Jugendhilfeausschusses und ihrer Vertreter/innen liege jedem Ausschussmitglied als Tischvorlage zur heutigen Sitzung vor.

 

TOP A 1.2

 

Bericht über stattgefundene und beabsichtigte Veranstaltungen und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche

 

Erster Beig. Dr. Gotzen berichtet wie folgt:

 

A 1.2.1 – Rückblick Jugendschutz im Karneval/Altweiberdisco

Nachdem die Altweiberdisco des Jugendamtes der Stadt Erkelenz in Absprache mit den weiterführenden Schulen im Jahr 2004 erstmals im Forum des Schulzentrums habe durchgeführt werden können und mit mehr als 550 Besuchern eine deutlich höhere Teilnehmerzahl als in den Vorjahren verzeichnet habe, sei auch die Altweiberdisco 2005 am Donnerstag, dem 03.02.2005, im Forum des Schulzentrums durchgeführt worden. Die Altweiberdisco habe zwischen 17.00 und 23.00 Uhr stattgefunden und sich an Jugendliche ab 12 Jahren gewandt. Erfreulicherweise sei die Besucherzahl nochmals stark gesteigert worden. Mehr als 700 Jugendliche hätten das Angebot angenommen. Die Veranstaltung sei durch eine digitale Fotoaktion des Ev. Jugendzentrums „ZaK“ ergänzt worden.

 

Über die vorgenannte Veranstaltung hinaus habe das Jugendamt der Stadt Erkelenz schon einige Wochen vor Karneval erneut auf die besondere Bedeutung des Jugendschutzes während der Karnevalszeit hingewiesen. Ohne ein verantwortliches Handeln der Erwachsenen und hier insbesondere auch der Betreiber von Gaststätten, Kiosken, Supermärkten und sonstigen Verkaufsstellen sowie der Karnevalsvereine sei eine wirksame Umsetzung des Jugendschutzes nicht möglich. Das Jugendamt sei deshalb an die Gaststätten, Kioske/Tankstellen und Supermärkte sowie die Karnevalsvereine im Stadtgebiet herangetreten und habe um Mithilfe bei der Umsetzung des Jugendschutzgesetzes gebeten. Dabei sei insbesondere intensiv auf die Gefährdung durch die so genannten „Alcopops“ eingegangen worden. Die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sei während der Karnevalstage erneut durch Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt verstärkt überprüft worden.

 

A 1.2.2 – Rückblick Osterferienspiele 2005

 

Vom 18.03. – 01.04.2005 habe das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Ev. Jugendzentrum „ZaK“, dem Ev. Kinder- u. Jugendzentrum „Cirkel“ sowie der Beratungsstelle Bauxhof die Osterferienspiele organisiert und durchgeführt. Für die zweiwöchigen Osterferienspiele sei mit ca. 35 Veranstaltungen ein vielfältiges Programm entwickelt worden. Das Programmspektrum habe kreative Angebote, verschiedene Spielaktionen sowie mehrere Ausflüge umfasst. An den Osterferienspielen 2005 hätten ca. 1.200 Kinder und Jugendliche teilgenommen. Die Kosten für die Osterferienspiele hätten sich für die Stadt Erkelenz auf ca. 2.500,-- € belaufen.

 

A 1.2.3 – Neubau Spielplatz Terheeg/Wockerath

 

Am 10. Mai 2005 sei der neue Spielplatz für Terheeg und Wockerath eröffnet worden. Nachdem der frühere Pachtvertrag für den Spielplatz Terheeg von den Grundstückseigentümern gekündigt worden sei, sei der Spielplatz auf einem städt. Gelände neu errichtet worden. Der Spielplatz sei wie folgt ausgestattet.

 

1 Spiellandschaft mit Kaufläden, Hängebrücke, Podest, Edelstahlrutsche (gebraucht), Rampe und Sprossenwand, 1 Zweifachschaukel, 2 Wippfedergeräte, 1 Wippe (gebraucht), 1 Sandkasten, 3 x 3 m, Sitzecke mit Drahtgitterbänken, 1 Drahtgittertisch und 1 Abfallbehälter.

 

Die Kosten für den Neubau des Spielplatzes beliefen sich auf ca. 27.000,-- €.

 

A 1.2.4 – Große Jugenddisco-Veranstaltungen am Samstagabend

 

Zwischen November 2004 und März 2005 habe das Jugendamt der Stadt Erkelenz erneut 4 große Jugenddisco-Veranstaltungen im Forum des Schulzentrums durchgeführt. Grundlage für dieses Angebot sei die im Jahr 2003 erarbeitete neue Konzeption, nach der mehr Veranstaltungen für Jugendliche, insbesondere am Samstagabend, durchgeführt werden sollten. Mit dem Discoangebot solle weiterhin dem Wunsch vieler Jugendlicher nach einer Disco-Veranstaltung am Wochenende in Erkelenz Rechnung getragen werden. Teilnehmen könnten Jugendliche ab 12 Jahren. Der Eintritt habe nur 1,-- € betragen, wobei jeder Jugendliche ein Freigetränk erhalten habe. Bei den Disco-Veranstaltungen sei jeweils eine kostenlose Tombola mit attraktiven Preisen durchgeführt worden. Die Handzettel mit Gutscheinen für Freigetränk und Verlosungsteilnahme seien an alle weiterführenden Schulen verteilt worden. Die 4 Disco-Veranstaltungen seien äußerst erfolgreich gewesen und hätten zwischen 400 und 700 Besucher verzeichnen können. Bei den Disco-Veranstaltungen sei das Ev. Jugendzentrum „ZaK“ mit einer digitalen Fotoaktion vertreten gewesen. Mit jeweils unter 1.000,-- € Gesamtkosten hätten die attraktiven Veranstaltungen äußerst günstig realisiert werden können. Wegen des großen Erfolges sollten die Jugenddisco-Veranstaltungen auch im Winterhalbjahr 2005/2006 fortgesetzt werden. Als Termine seien der 12.11.2005, der 17.12.2005, der 28.01.2006 sowie der 18.03.2006 festgelegt worden. Die erste Disco-Veranstaltung am Samstag, dem 12.11.2005 finde im Rahmen der kreisweiten Aktionstage „Sucht hat immer eine Geschichte“ statt. Hierzu würden im Foyer des Forums durch die Arbeitsgruppe Jugendschutz suchtpräventive, die Disco ergänzende Aktionen angeboten, z.B. ein Rauschparcour, ein Nikotinquiz sowie verschiedene Infotische.

 

A 1.2.5 – Sommerferienspiele 2005

 

Im Zeitraum 11.07. bis 29.07.2005 führt das Jugendamt der Stadt Erkelenz die diesjährigen Sommerferienspiele in Zusammenarbeit mit dem Ev. Jugendzentrum „ZaK“, dem Ev. Kinder- und Jugendzentrum „Cirkel“, der Beratungsstelle Bauxhof sowie weiteren Einrichtungen durch. Bei dem umfangreichen Programm (insgesamt fast 100 Einzelangebote und mehrere Projektwochen) sei besonderer Wert auf ein abwechslungsreiches Angebot gelegt worden. Es umfasse kreative Angebote, verschiedene Spiel-, Sport- und Spaßaktionen, Aktivitäten mit Übernachtungen sowie einige Tagesausflüge. Nach den Erfolgen der letzten 11 Jahre werde auch diesmal wieder eine themenzentrierte Aktionswoche in Haus Hohenbusch angeboten. Das Motto laute „Piraten entern Hohenbusch“. Voraussichtlich könnten mehr als 3.000 Kinder und Jugendliche, die von zahlreichen Ferienhelfern betreut würden, die verschiedenen Angebote wahrnehmen. Die Kosten für die Ferienspiele würden sich für die Stadt Erkelenz auf ca. 25.000,-- € belaufen. Nähere Einzelheiten könnten dem Programmheft entnommen werden, das den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vorliege.

 

A 1.3 – Einrichtung eines Disco-Taxis

 

Erster Beig. Dr. Gotzen informiert den Ausschuss darüber, dass die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 27.11.2004 die Einrichtung eines Disco-Taxis beantragt habe. In dem vorgenannten Antrag habe sich die SPD-Fraktion auf das in der Stadt Wegberg eingeführte Disco-Taxi bezogen. Die Verwaltung habe in den vergangenen Monaten in dieser Angelegenheit einen intensiven Erfahrungsaustausch mit der Stadt Wegberg geführt. Demnach sei festzustellen, dass sich der Betrieb des Disco-Taxis in Wegberg als sehr schwierig gestalte. Das Angebot sei bei der Einführung Anfang November 2004 an allen Schulen in den in Frage kommenden Klassen durch Verwaltungsmitarbeiter vorgestellt worden. Nach Angaben der Stadt Wegberg könne das Angebot nur 5 – 15 Nutzer am Wochenende verzeichnen (nur an einem einzigen Tag sei eine höhere Beteiligung, die den Einsatz eines Busses erforderliche machte, zu verzeichnen gewesen). Eine Besserung sei auch nicht eingetreten als man die Abfahrtszeiten geändert habe (Hinfahrt 21.30 Uhr, Rückfahrten 0.00 Uhr und 3.00 Uhr). Mit den geänderten Zeiten, insbesondere auch mit der deutlich späteren Rückfahrtzeit, habe man den Bedürfnissen der Jugendlichen entgegenkommen wollen. Mit der sehr niedrigen Zahl an Benutzern könne das Angebot auf keinen Fall wirtschaftlich für die beiden beteiligen Taxiunternehmen durchgeführt werden. Diese seien auf kleine Gruppen von wenigstens  7 – 9 Personen angewiesen, um Kleinbusse für den Transport einsetzen zu können.

 

Trotz dieser Schwierigkeiten habe die Stadt Wegberg den im November 2004 gestarteten Probebetrieb mehrfach um 1 – 2 Monate verlängert. Dabei habe man insbesondere die Änderung der Abfahrtszeiten noch einmal persönlich in allen weiterführenden Schulen vorgestellt und den Schülern das Angebot noch einmal selber erläutert. Die Probephase sei im April 2005 noch einmal um 2 Monate verlängert worden. Noch im Juni des Jahres werde man voraussichtlich zu einer endgültigen Entscheidung kommen. Eine Fortsetzung des Disco-Taxis komme jedoch nur in Betracht, wenn sich die Discotheken an der Finanzierung beteiligten und beispielsweise mit den Taxi-Unternehmen Sponsorenverträge abschließen würden. Jedoch sei auch eine Einstellung des Projektes denkbar. Eine Fortsetzung des Disco-Taxis bringe jedoch auch rechtliche Auflagen bzw. Probleme mit sich. Bei einer Fortsetzung des Disco-Taxis über die Probephase hinaus müsse, lt. Bezirksregierung Köln, das Disco-Taxi als Linie des öffentlichen Personennahverkehrs genehmigt werden. Die Stadt Wegberg müsse dann als Dienstleister und Betreiber einer Linie auftreten. Hierzu gehöre u.a., dass eine Fahrpreisgenehmigung durch die Bezirksregierung erfolgen müsse und im Vorfeld alle Betroffenen (u.a. hiesige und regionale Nahverkehrsunternehmen sowie zuständige Verkehrsverbünde) beteiligt werden müssten. Bei einer Erfüllung der vorgenannten Grundvoraussetzung könne jedoch mit einer Genehmigung durch die Bezirksregierung gerechnet werden. Die Verwaltung werde nach dem Ende der Probephase in der Stadt Wegberg die dortigen Erfahrungen noch einmal abfragen.

 

A 1.4 – Einsatz des städt. Spielmobils

 

Erster Beig. Dr. Gotzen teilt mit, dass das Spielmobil der Stadt Erkelenz im Jahr 1993 in den Dienst gestellt worden sei. Das Spielmobil erfülle eine wichtige soziale Funktion, in dem es soziales Lernen und Integration von Kindern und Jugendlichen unabhängig von gesellschaftlicher Schicht, Schulbildung und ethnischer Herkunft fördere. Hierzu seien tägliche spiel- und erlebnispädagogische Aktionen an wechselnden Standorten im gesamten Stadtgebiet durchgeführt worden. Zum anderen diene das Spielmobil auch freien Trägern zur Durchführung eigener Spielaktionen. Zur Durchführung der täglichen spielpädagogischen Aktionen und für den Verleih hätten bis 30.09.2003 vollzeitbeschäftigte Kräfte zur Verfügung gestanden. An den täglichen Spielaktionen an wechselnden Standorten im gesamten Stadtgebiet hätten durchschnittlich 30 Kinder und Jugendliche teilgenommen. Um den Betrieb des städt. Spielmobils hinsichtlich des Verleihs an freie Träger aufrecht erhalten zu können, sei seit dem 01.10.2003 eine studentische Honorarkraft eingesetzt worden. Im Jahr 2004 seien durch die Honorarkraft insgesamt 34 Träger mit dem Spielmobil bzw. einzelnen Spielgeräten bedient worden. Allerdings sei die Durchführung täglicher spielpädagogischer Aktionen nicht mehr möglich.

 

Unter den derzeitigen personellen Voraussetzungen könne das Spielmobil demnach weiterhin den freien Trägern zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sei jedoch nur ein Einsatz während der Sommerferienspiele und bei Sonderaktionen möglich.

 

A 1.5 – Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes – TAG

 

Erster Beig. Dr. Gotzen informiert darüber, dass die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) vom 27.12.2004 dem Anliegen, stufenweise und bedarfsgerecht bis 2010 Betreuungsplätze für ca. 20 % für Kinder unter 3 Jahre bereitzustellen, eine gesetzliche Grundlage gegeben habe. Um dem geplanten Ausbau von Betreuungsangeboten für die vorgenannte Altersgruppe im Bereich der Tageseinrichtungen zu unterstützen, würden ab dem 01.08.2005 Änderungen zu § 4 der Budgetvereinbarung in Kraft treten. Diese Überlegungen würden es ermöglichen, in den Tageseinrichtungen für Kinder flexible Konzepte zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zu entwickeln. Die bestehenden Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen würden erhalten bleiben und weitere Gruppenformen könnten im Rahmen eines Kontingentes entstehen, z.B. Ganztagsbetreuung in Tagesstättengruppen für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung, Ganztagsbetreuung in Tagesstättengruppen für Kinder im Alter von 2 bis zur Einschulung, Regelkindergartengruppen für Kinder im Alter von 2 bis zur Einschulung.

 

Ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 sei ein Sonderprogramm des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder NW für 2-jährige Kinder vorgesehen. Das Land möchte durch dieses Programm und Gewährung eines pauschalen Landeszuschusses, die Aufnahme 2-jähriger Kinder erhöhen. Voraussetzungen für die Landesförderung sei jedoch eine wöchentliche Betreuungszeit von 35 Std. und ein zusätzlicher Personaleinsatz zur Betreuung dieser Kinder. Der für die Betreuung dieser Kinder zu zahlende Elternbeitrag werde sich allerdings nicht nach dem GTK richten, sondern sei analog dem Elternbeitrag für die offene Ganztagsschule durch den örtlichen Hilfeträger festzusetzen.

 

Mit Beginn des Jahres 2006 solle ein Zusatzprogramm für neue Betreuungsformen ermöglichen, zusätzlich zu bestehenden Spielgruppen, Gruppen in Tageseinrichtungen oder im Verbund mit ihnen zu schaffen. In diesen Gruppen sollten vor allem Kinder betreut werden, deren Eltern nur geringe Betreuungsumfänge benötigen. Vorrangig sollten diese Gruppen für die Kinder mit Migrationshintergrund oder für sozial benachteiligte Kinder zur Verfügung stehen. Das Land beabsichtige, diese Gruppe mit einem jährlichen pauschalen Förderbetrag zu unterstützen. Für den Bereich der Kindertagespflege solle ermöglicht werden, die Betreuung auch in anderen (also weder in Räumlichkeiten der Kindertagespflegepersonen noch der Erziehungsberechtigten) geeigneten Räumlichkeiten durchzuführen. Es sei erklärtes Ziel, das Angebot an Plätzen in dieser familiennahen, flexiblen und vergleichsweise kostengünstigen Betreuungsform vor allem für Kinder unter 3 Jahren zahlenmäßig auszubauen. Tagespflege könne jedoch nur dann eine Antwort auf die steigenden Erfordernisse der Balance von Familie und Erwerbstätigkeit und die gestiegenen Ansprüche an frühkindliche Bindungen bieten, wenn sie zur qualifizierten Familientagesbetreuung weiterentwickelt werde. Hierzu werde das Land mit den kommunalen Spitzenverbänden Vereinbarungen zur Ausgestaltung und zur Höhe der Elternbeiträge erarbeiten. Wesentliche Voraussetzungen bei der Umsetzung aller vorgenannten Möglichkeiten seien die Herstellung der Kostenneutralität und die Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren.