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Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt. Beschluss: „Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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