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Auszug - Änderung des § 9 (Anregungen und Beschwerden) der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz Anm.: In der Ratssitzung am 11.06.2014 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mündl. den Antrag, § 9 der Hauptsatzung um den Abs. zu ergänzen, dass der Bgm./die Bgm'in dem Hauptausschuss als Beschwerdeausschuss in jeder seiner Sitzungen über den Eingang von Anträgen und Beschwerden berichten solle. Die Konkretisierung des Antrages wird von der Antrag stellenden Fraktion bis zur Sitzung des Rates eingereicht.  

 
 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass jedem Mitglied des Rates ein Entwurf der „8. Änderungssatzung vom 03.07.2014 zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz vom 17.04.2008 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 12.06.2014“ als Tischvorlage vorliege und erklärt, dass § 9 „Anregungen und Beschwerden“ Abs. 4 um den Satz „Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin teilt den Eingang von Anregungen und Beschwerden im Sinne von Abs. 1 im unmittelbar dem Datum des Eingangs folgenden Hauptausschuss mit.“ – so wie textlich von der Antrag stellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgegeben - ergänzt worden sei.


Beschluss:

„Die der Niederschrift beigefügte Änderungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 8. Änderungssatzung - Hauptsatzung_1 (13 KB)