Beschluss:
„1. Es wird festgestellt, dass
a) eine mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters/einer Vertreterin nicht vorliegt, |
b) Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung nicht vorgekommen sind, |
c) Einsprüche gegen das Wahlergebnis nicht erhoben wurden, |
d) Gründe für eine Ungültigkeitserklärung über die Feststellung des Wahlergebnisses somit nicht vorliegen, die eine Aufhebung und eine Neufeststellung erfordern. |
2. Die Wahl des Rates der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.
3. Die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Erkelenz am 25. Mai 2014 wird hiermit für gültig erklärt.“