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Auszug - Informationen zur geplanten Bebauung mit barrierefreien Wohnungen auf dem ehemaligen Schulgelände  

 
 
11. Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Gerderath
Ort: van-Wiggen-Platz 1, 41812 Erkelenz-Gerderath
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender London bittet Herrn Dahmen, jun., das Konzept vorzustellen.

 

Herr Dahmen trägt anhand von Planunterlagen vor. Man wolle einen Verbrauchermarkt (Vollsortimenter)  mit notwendigen Parkplätzen, vier barrierefreie Einfamilienhäuser und ein barrierefreies Mehrfamilienhaus mit Miets- oder Eigentumswohnungen zur Tagespflege errichten. Eine Fläche für den Gemeingebrauch, die noch gestaltet werden müsse, sei ausgewiesen.

 

Ausschussvorsitzender London dankt Herrn Dahmen für seine Erläuterungen und weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass es sich um Vorabinformationen handele.

 

Stv. Ausschussvorsitzender Blumenhofen erklärt, dass man durch vernünftige und umfangreiche Art und Weise auf die Bedürfnisse der Anwohner/innen eingehen und hier die Abwägung von Interessen gesehen werden müsse. Eine Information der Anwohner/innen müsse durch die Stadtverwaltung erfolgen.

 

Ausschussmitglied Paffen teilt mit, dass man zwischen städtischen und privaten Maßnahmen unterscheiden müsse. Eine einvernehmliche Lösung müsse gefunden werden.

 

Ausschussvorsitzender London erklärt, dass man das Baugrundstück durch Beschluss des Rates an eine Privatfirma ohne Bedingungen veräußert habe. Es sei ein Investor gefunden worden, der die unverbindlichen Bebauungsvorschläge des Bezirksausschusses beachtet habe. Die Öffentlichkeit sei zum frühestmöglichen  Zeitpunkt, noch am Tage der Beurkundung des Kaufvertrages, informiert worden. Die Nachbarn seien 14 Tage vor der heutigen Sitzung des Bezirksausschusses in einem separaten Termin informiert worden. Nunmehr sei es eine privatrechtliche Sache zwischen dem neuen Eigentümer des ehemaligen Schulgrundstückes und den angrenzenden Nachbarn.