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Auszug - Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2014"  

 
 
28. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 06.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 30/155/2013 Entscheidung über den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Gefahrenabwehr "Glasverbot auf dem Johannismarkt am Altweiberdonnerstag 2014"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen erklärt, dass die Sicherheitsaspekte, wie schon in den vergangenen Jahren, beachtet werden müssten, daher halte sie ein Glasverbot für sinnvoll. Der räumliche Geltungsbereich verlagere sich jedoch vom Johannismarkt zum Hauptschulgelände, der Stadtbücherei, der Stadtverwaltung und dem Brunnen, so dass an diesen Stellen massive Probleme auftreten würden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass regelmäßig eine Nachbetrachtung der Karnevalstage, insbesondere des Altweibertages, erfolge. Hieran würden Vertreter der Polizei, der Schulen, des Kreisgesundheitsamtes und der Vertreter der Verwaltung teilnehmen. Auch im Vorfeld der Karnevalstage 2014 werde ein Gespräch mit allen Beteiligten stattfinden. Die Notwendigkeit verstärkter Kontrollen, außerhalb des Johannismarktes, seien bereits erkannt worden. Im Augenblick werde keine Möglichkeit gesehen, die Begrenzungen im räumlichen Geltungsbereich zu erweitern. Um die Geschehnisse so gering wie möglich zu halten, würde man präsent sein.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Dem Erlass eines Glasverbotes am Altweiberdonnerstag 2014 für den Bereich des Johannismarktes in Form einer Allgemeinverfügung, deren Entwurf dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf der Allgemeinverfügung (789 KB)