Bürgerinformationssystem
Ratsherr Stommel empfiehlt dem Ausschuss, dem Bürgerantrag zu folgen, da seiner Meinung nach in der Abwägung der Umweltaspekt zum Erhalt des Baums nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Ratsherr Steingießer teilt mit, dass der TOP am 9. September im Bezirksausschuss Mitte beraten wurde und keine Einwände gegen den Beschlussvorschlag vorgebracht wurden. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat): „1. Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/15 „Südpromenade/Aachener Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bebauungsplan Nr. I/15 „Südpromenade/Aachener Straße“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
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