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Der Investor, Firma A. Frauenrath BauConcept GmbH, vertreten durch Herrn Gereon Frauenrath, stellt das Projekt vor. Herr Josef Viethen ist beauftragter Architekt und stellt verschiedene Entwürfe vor. Die Präsentationen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Der Investor hatte an einer europaweiten Ausschreibung teilgenommen, die seitens der Stadt Erkelenz zum Ziel hatte, mit diesem Teil des Bebauungsplans in das Förderprogramm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ aufgenommen zu werden.
58 Gebäude sind zurzeit geplant, die als Gartenhofhäuser und / oder Würfelhäuser, Reihenhäuser und Zweifamilienhäuser für den Eigentumsbau konzipiert wurden und ein Teil im Geschosswohnungsbau, der als Mietwohnungsbau errichtet werden soll.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Moll erläutert der Investor, dass mindestens 20 Eigenheime oder 30 Wohnungen als Passivhäuser errichtet werden, um in das Landesprogramm für Klimaschutzsiedlungen aufgenommen zu werden.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert auf Nachfrage, dass für die im Bauxhof derzeit untergebrachte „Erkelenzer Tafel“ ein neuer Ort gefunden werde. Das Gebäude, in dem sich der Kindergarten befindet, bleibt erhalten.
Ratsherr Steingießer unterstreicht, dass noch zu klären sei, wie mit der Zweckbindung für die jetzt noch als Aussiedlerwohnheime genutzten Gebäude umgegangen werde soll.
Die Ratsherren Stommel und Kehren begrüßen ausdrücklich das Projekt. Ratsherr Stommel wünscht sich bei der Vermarktung des Baugebietes eine umfassende Beratung der potenziellen Käufer zum Thema Passivhaus.
Auf Nachfrage erläutert Amtsleiter Orth, dass ein Lärmschutzgutachten erstellt wurde. Hiernach müsse eine Schallschutzwand als Lärmschutz zur B 57 errichtet werden. Der Grünstreifen mit dem Fuß- und Radweg rund um Erkelenz bleibt erhalten, so Technischer Beigeordneter Lurweg weiter. Beschluss: „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/1 „Bauxhof“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
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