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Auszug - Barrierefreier Zugang Friedhof Lövenich  

 
 
8. Sitzung des Bezirksausschusses Lövenich
TOP: Ö 3
Gremium: Bezirksausschuss Lövenich Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Nysterbachhalle Lövenich
Ort: Dingbuchenweg 9, 41812 Erkelenz-Lövenich
A 10/856/2013 Barrierefreier Zugang Friedhof Lövenich
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn bittet Sachgebietsleiter Nigl um Erläuterung

Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn bittet Sachgebietsleiter Nigl um Erläuterung.

 

Amtsleiter Heinrichs händigt den Ausschussmitgliedern eine Entwurfsunterlage zur Rampenanlage und Querungshilfe, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, aus.

 

Sachgebietsleiter Nigl erklärt, dass ein möglicher Standort für die geplante Rampenanlage der Bereich an der L 117 Richtung Katzem, kurz vor der Einmündung in die Carl-Theodor-Straße, sei. An dieser Stelle weise die Fahrbahn die notwendige Breite für eine Querungshilfe auf und sei durch einen Bürgersteig sicher erreichbar. Die geplante Rampenanlage könne zwischen den denkmalgeschützten Grabanlagen Nr. 88 + 89 und den noch bis zum 09.06.2015 unter Ruhefrist stehenden Grabanlagen Nr. 80 + 81 entstehen. Um an dieser Stelle die Höhendifferenz zwischen Straße und Friedhofsweg auszugleichen und einen behindertengerechten Zugang zum Friedhof zu ermöglichen sowie die Rampenanlage gestalterisch in das Umfeld einzubinden, werde eine Strecke mit einer Länge von ca. 8 m benötigt. Dabei werde eine ca. 4 m lange Rampe an der Straße und am Weg mit einem Podest eingefasst. Zur Unterstützung werden an beiden Seiten der Rampe ein Handlauf und ein Radabweiser integriert. Eine behindertengerechte Rampe könne bis zu 6 m lang sein und eine Steigung von bis zu 6 % aufweisen, wobei an Beginn und Ende jeweils ein Podest ohne Gefälle vorzusehen sei.

 

Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn bedankt sich bei Sachgebietsleiter Nigl für seine ausführlichen Erläuterungen und erklärt, dass es keine andere Möglichkeit gäbe, um auf den Friedhof zu gelangen. Sie beantragt zusätzlich zur Querungshilfe eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 vorzunehmen.

 

Stv. Ausschussvorsitzende Schaaf teilt mit, dass nach den vorangegangenen Gesprächen in dieser Angelegenheit eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden worden und somit der Friedhof mit Rollator, Fahrrad und Kinderwagen erreichbar sei Der Bezirksausschuss Lövenich fasst daraufhin folgenden Beschluss:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Lövenich ist mit dem Vorschlag der Verwaltung zum Bau einer Rampenanlage sowie Querungshilfe an der L 117 Richtung Katzem  – wie vorgestellt – unter der Prämisse einverstanden, dass in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 erfolge.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurfsunterlage Rampenanlage und Querungshilfe (201 KB)