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Auszug - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/247/2012 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zunächst erläutert Amtsleiter Orth, dass die nun folgenden zwei Tagesordnungspunkte in Zusammenhang zu sehen seien, da die 15

Zunächst erläutert Amtsleiter Orth, dass die nun folgenden zwei Tagesordnungspunkte in Zusammenhang zu sehen seien, da die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt werden. Des Weiteren erläutert er kurz den Stand des Verfahrens.

 

Ratsherr Stommel führt u. a. aus, dass die erfolgte Abwägung sehr umfangreich, allerdings auch ausgesprochen verständlich dargestellt worden sei. Positiv sei auch, dass viele Anregungen der Bürger zwischenzeitlich umgesetzt worden seien.

 

Er fragt an, ob zwischenzeitlich Erfahrungen mit der inzwischen installierten Schranke vorlägen und weist ergänzend darauf hin, dass festgelegte Anlieferzeiten eingehalten werden müssten, sonst könne das Bauvorhaben nicht durchgeführt werden. Das Verkehrsgutachten und die schalltechnischen Untersuchungen würde er jedoch anzweifeln. Diese sollten sachverständig überprüft werden.

 

Es stelle sich zudem die Frage, ob durch den neuen Umsiedlungsstandort eine Alternativprüfung stattfinden werde. Er fragt in diesem Zusammenhang an, ob an diesem Standort auch mit einem Vollversorger zu rechnen sei.

 

Abschließend stellt er fest, dass das bisherige Verfahren nicht sauber und bürgernah umgesetzt worden sei. Er erwarte eine größere Transparenz.

 

Hierzu erwidert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass das Verfahren bisher sehr transparent sei und die betroffenen Bürger schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt über die geplanten Bauleitplanverfahren informiert worden seien. Von daher verstehe er die Kritik nicht. Eine Alternative zum Bau eines weiteren Sortimenters sehe er bei dem neuen Umsiedlungsstandort nicht.

 

Hinsichtlich der Schranke lägen zwischenzeitlich Informationen vor, die allerdings noch geprüft werden müssten.

 

Ratsherr Czybik fragt an, unter welchen Voraussetzungen die betroffenen Bürger damals ihr Grundstück gekauft hätten. Wussten die Betroffenen, ob später die Fläche bebaut werden könnte.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg verweist auf die Tatsache, dass nicht davon ausgegangen werden könne, dass sich an diversen Punkten auf Jahrzehnte nichts mehr ändert. Man könne Planänderungen grundsätzlich nicht verhindern und keiner habe das Anrecht, dass alles so bleibe wie es ist.

 

Ansonsten ist sich der Ausschuss einig, dass im Bereich des Nahversorgungszentrums am Karolingerring der geplante Vollsortimenter EDEKA gut aufgehoben sei. Wichtig sei jedoch, dass der Lärmschutz eingehalten werde und alles für die Anwohner getan werden müsse, um sie zu schützen.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen