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Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass Pro Musica e.V. zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2013 einen Zuschuss beantragt habe. Durch die Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 1.500,-- € sei die sehr gute Arbeit des Vereines auch im kommenden Jahr gesichert. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Pro Musica e.V. wird vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2013 zur Erfüllung seiner Aufgaben im Jahr 2013 ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € gewährt. Die Verwendung der Mittel ist spätestens zum 31.12.2013 nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis:
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