Bürgerinformationssystem
Ausschussvorsitzende Honold-Ziegahn führt in Fortsetzung der soeben vorgenommenen Ortsbesichtigung aus, dass die neu geschaffene Treppenanlage im Vergleich zu der alten Treppenanlage höhere Trittstufen aufweise, so dass eine Überwindung der Treppenstufen mit Hilfsmitteln wie Rollatoren nicht möglich sei. Ebenso sei auch die Steigerungshilfe für Rollatoren ungeeignet.
Ausschussmitglied Ziegahn schlägt vor, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen. Es möge sein, dass der Zugang geeignet und nach heutigen bautechnischen Erkenntnissen normgerecht sei. Die Anlage sei aber nicht als Zugang mit Gehhilfen, also Rollatoren, und die dortige Steigerungshilfe sei auch nicht für Besucher, die ihre Fahrräder zum Friedhof hin mitführen, geeignet; geschweige denn für Rollstuhlfahrer überwindbar. Den Ausführungen der Verwaltung zufolge sei eine Absenkung der Stufenhöhe nicht normgerecht und aus haftungsrechtlichen Gründen zu vermeiden. In der Örtlichkeit biete sich auf der linken Seite des Zugangs zum Friedhof die Erstellung einer lang gezogenen Rampe an, um auf diese Weise auch Rollstuhlfahrern das Erreichen des Friedhofes zu ermöglichen. Der Verweis auf einen solchen Zugang an der Leichenhalle sei für die Bevölkerung wegen der Entfernung, dem Fehlen eines Gehweges entlang der Verbindungsstraße in Richtung Kleinbouslar und auch wegen des Steigerungsgrades bei diesem Zugang keine Alternative.
Ausschussmitglied Moll erklärt, dass die Treppenanlage zwar optisch verbessert sei, allerdings als zentraler Zugang zum Friedhof für Rollstuhlfahrer und Besucher, die ein Fahrrad mitführen, nicht geeignet sei. Er schließe sich dem Vorschlag seines Vorredners an.
Stv. Ausschussvorsitzende Schaaf befürwortet ebenso einen Prüfauftrag an die Verwaltung. Sie hegt allerdings Zweifel, ob eine Rampe auf der linken Seite nicht zu sehr die vorhandenen Gräber beeinträchtigen würde. Sie fragt sich, ob nicht eine generelle Verpflichtung bestehe, behindertengerechte und barrierefreie Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. An allen Zugängen zum Friedhof in Lövenich sei dies zurzeit nicht der Fall. Auch sie sehe eine Notwendigkeit, die Treppenanlage behindertengerecht und barrierefrei herzustellen. Sie bittet allerdings, beide Varianten, also auf der linken und rechten Seite des Eingangs zu untersuchen.
Nach weiteren Meinungsäußerungen aus dem Ausschuss wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Ausbau der Treppenanlage an der Hauptzuwegung zum Friedhof Lövenich wird in der jetzigen Ausführung abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen behindertengerechten Zugang (Rollatoren, Rollstühle, Fahrräder) zu schaffen. Dazu wird sie gebeten, eine geeignete Bauausführung sowohl rechts als auch links der Treppenanlage zu prüfen und dem Ausschuss vor baulicher Umsetzung beide Varianten vorzustellen. Ziel ist es nicht, den behindertengerechten Zugang zu verwehren, sondern ihn zu ermöglichen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||