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Ausschussvorsitzender Kehren trägt folgenden Sachverhalt vor: Nach den vom Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 26.06.2002 verabschiedeten Richtlinien über Umfang und Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz, erhielten die Vereine finanzielle Zuschüsse in Form von laufenden Zuschüssen, Zuschüssen zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen und investive Förderung, die nach Vorbereitung in den jeweiligen Ausschüssen vom Sport- und Kulturausschuss anerkannt worden seien. Aufgrund der Mitgliederzahlen wären dann die Gesamtbeträge für die einzelnen Bezirksausschüsse zur Gewährung von laufenden Zuschüssen an die anerkannten Vereine ermittelt worden Die Bezirksausschüsse könnten nun nach den Richtlinien und in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob und in welcher Höhe die nach obigem Schlüssel zur Verfügung gestellten Mittel den anerkannten Vereinen im Gebiet des Bezirksausschusses gewährt werden. Hierbei solle der Bezirksausschuss seine Entscheidung von
den Aktivitäten des Vereins für das Gemeinschaftsleben im jeweiligen Zuständigkeitsbereich
des Bezirksausschusses abhängig machen Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Die nach den Richtlinien über Umfang der Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz errechneten Zuschüsse werden den Bezirksausschüssen gemäß der beigefügten Aufstellung als Gesamtbetrag gewährt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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