Bürgerinformationssystem
1.1 Anfrage von Ausschussmitglied Rainer Rogowsky vom 23.10.2012 zu Einladungen zur Umsiedlung per E-Mail.
Technischer Beigeordneter Lurweg teilt folgendes mit:
I. Einladung zur 3. Sitzung des Braunkohlenausschusses
Die Einladungen zur 3. Sitzung des Braunkohlenausschusses wurden vom Hauptamt in der üblichen Weise, wie bei anderen Ausschüssen auch, wie folgt verteilt:
(erledigt am 10.10.2012).
II. Einladungen zu den Suchraumforen
Die Bürgerbriefe „Im Dialog“ mit allen Terminen zum moderierten Planungsverfahren wurden im Januar, Februar und August an alle Haushalte in den Umsiedlungsorten verteilt. Danach wurden ausreichend Exemplare zur Weitergabe an die Mitglieder des Rates zur Verfügung gestellt. Steht unmittelbar nach der Herausgabe der Bürgerbriefe eine Ratssitzung an, werden die Broschüren zum Sitzungstermin verteilt, ansonsten werden die Broschüren in den Fraktionsräumen ausgelegt.
Zudem werden die Bürgerbriefe auch an die Presse weitergegeben und um Veröffentlichung der Termine zeitnah im Lokalteil gebeten.
1.2 Anfrage Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2012 zu geplanten Rodungen in Borschemich durch RWE Power.
Technischer Beigeordneter Lurweg teilt folgendes mit:
Die Genehmigung des ersten Rückbauabschnittes für Borschemich durch die zuständige Behörde – Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW – liegt seit dem 02.07.2012 vor.
Vor dem Rückbau wird eine artenschutzrechtliche Betrachtung erstellt, um die örtlichen Besonderheiten zu erlassen.
Das für Borschemich erstellte Artenschutzkonzept wird der Bergverwaltung und der Unteren Landschaftsbehörde Heinsberg vorgelegt und Vorgehensweisen werden abgestimmt.
Rodung großflächiger Anpflanzungen
Um den Eingriff in Natur und Landschaft zeitlich zu mindern und das Landschaftsbild möglichst lange zu erhalten, werden großflächige Anpflanzungen in der Ortslage erst zum Ende der Rückbaumaßnahme eines Ortes beräumt.
Beräumung von im Zusammenhang mit baulichen Anlagen stehenden Aufwuchs Vorlaufend zu den Abbrucharbeiten der Gebäude und Außenanlagen ist der auf den entsprechenden Anwesen befindliche Aufwuchs sowie Aufwuchs im Bereich von angrenzenden Zuwegungen und Arbeitsräumen zu beräumen. Vorrangig ist dabei der Aufwuchs zu entfernen, der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit baulichen Anlagen (Gebäude und Außenanlagen) und deren Erreichbarkeit steht. Die Beräumung des Aufwuchses erfolgt jeweils in der gesetzlich festgelegten Rodungsperiode vom 01.10. – 28.02. jeden Jahres. Ob das Konzept zum Rückbau der Ortslage Borschemich von Seiten der Genehmigungsbehörde mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg abgestimmt worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
Verwiesen wird weiterhin auf die Antwort des Bürgermeisters vom 15.10.2012 auf die Anfrage der CDU-Fraktion zu Maßnahmen seitens RWE Power in Borschemich (alt) vom 08.10.2012, die allen Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz vorliegt.
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