Bürgerinformationssystem
2.1 Presseberichterstattung über belastete Baustoffe im Tiefbaubereich, Bettungsmaterialien bei Pflasterarbeiten
Wie in den vergangenen Wochen mehrfach auch bereits in der Presse berichtet, wurde offensichtlich durch eine Geilenkirchener Tiefbaufirma bei unterschiedlichen Baumaßnahmen im Kreis Heinsberg und darüber hinaus mit Schwermetall belastetes Bettungsmaterial als Unterbau für Pflaster- und Wegeflächen eingebaut. Aufgefallen sind diese Materialien zuerst bei einer kommunalen Baumaßnahme im Rheinkreis Neuss. Die Kreisverwaltung Heinsberg wurde über die Bezirksregierung Köln von diesem Vorfall informiert und hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits Ende Mai aufgefordert, eventuelle Verdachtsflächen, bei denen die genannte Tiefbaufirma innerhalb der letzten Jahre tätig war, mitzuteilen. Auch die Stadt Erkelenz ist davon betroffen. Es handelt sich um Pflasterflächen im Bereich der Hauptschule/Stadthalle und um zwei kleinere Wegeflächen in Gerderath, insgesamt um gut 550 m², also keine Großflächen. Zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise wurden alle betroffenen Kommunen am 02.07.2012 zur Kreisverwaltung Heinsberg eingeladen. Hier wurden die Hintergründe zur Gesamtsituation erläutert. Den Kommunen wurde empfohlen, die Verdachtsflächen entsprechend zu beproben und das eingebaute Material zu untersuchen. Eine Belastung der Flächen wurde mit Analyseergebnis vom 26.07.2012 festgestellt und dem Kreis Heinsberg mitgeteilt. Parallel dazu wurde wegen ablaufender Gewährleistungsfrist auf Grundlage der Analyse eine Mängelanzeige an die betroffene Baufirma gerichtet. Der Kreis Heinsberg hat mittlerweile empfohlen, für die Flächen eine weiterführende Sickerwasserprognose zu beauftragen und prüft, ob eventuell ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Welche Konsequenzen das für die relativ geringen Flächen in Erkelenz hat, ob das Bettungsmaterial unter Umständen wieder herausgenommen werden muss, oder ob es andere technische Lösungsmöglichkeiten gibt, kann erst abgesehen werden, wenn die konkreten Untersuchungsergebnisse vorliegen. Der Ausschuss wird selbstverständlich über die weitere Entwicklung informiert.
2.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz Reduzierung der Niederschlagsabwassergebühren bei Gründächern
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 21.06.2012 folgenden Antrag gestellt:
Der Rat der Stadt Erkelenz möge nach Beratung im Fachausschuss beschließen: Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühren für die Flächen von Gründächern und nimmt diese in die Entwässerungssatzung auf.
Auslöser für diesen Antrag ist nach Rücksprache mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Beratungsfall im Zusammenhang mit der Neuerhebung der Niederschlagswassergebühren, wo anscheinend seitens der Mitarbeiter der Verwaltung die Auskunft gegeben wurde, dass eine Gebührenermäßigung im Zusammenhang mit dem Rückhaltevolumen bei Gründächern nicht möglich sei. Diese Auskunft ist in dieser Form nicht richtig. Entschuldigend sei hier, ohne näher in die Tiefe zu gehen, nur angeführt, dass bei mehr als 13.000 Bürgerkontakten innerhalb des kurzen Zeitraumes der Neuerfassung der Niederschlagsflächen und bei einigen Personalwechseln im Tiefbauamt, der entsprechende Mitarbeiter diese Grundinformation zum Thema Gründächer auch so gar nicht wusste.
Tatsache ist, dass sich der Rat der Stadt Erkelenz bei der umfassenden Überarbeitung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz im Jahre 2003/2004 ausführlich auch mit dem Tatbestand der Gebührenermäßigung für Gründächer auseinander gesetzt hat. Gerade vor diesem Hintergrund ist nämlich die vorhandene Regelung mit einem gewissen Speichervolumen in die Satzung eingeführt worden. Ich zitiere aus der damaligen Sitzungsvorlage: „Des Weiteren soll die Rückhaltung umfassend verstanden werden. Das heißt, auch das Porenvolumen von Grasdächern verringert die befestigte Fläche für die Gebührenbemessung. Ein 100 m² großes und 20 cm starkes Grasdach mit Anschluss an die Kanalisation beinhaltet ein Porenvolumen von ca. 4 cm³ und könnte somit 4 x 10 m² von der befestigten Fläche abziehen.“ Insofern ist bereits in unserer zurzeit geltenden Entwässerungssatzung eine entsprechende Regelung zum Thema Gründächer enthalten. Unter Hinweis auf die bereits geltende Regelung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Verwaltung am 30. August 2012 per Mail mitgeteilt, dass der Antrag unter diesen Voraussetzungen zurückgezogen wird.
Nach weitergehender Recherche zu diesem Thema sind der Verwaltung insgesamt 12 so genannte Gründächer in Erkelenz bekannt. Ob die Regelung in der Satzung auf das jeweilige Dach anzuwenden ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Grundstückseigentümer sind dahingehend mit separater Post informiert worden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und hier im Ausschuss noch einmal ausdrücklich auf die vorhandene Regelung in der Satzung hinweisen. Die Stadt Erkelenz unterstützt damit die Errichtung von Gründächern, deren Vorteile nicht nur beim Gebührentatbestand sondern insgesamt allgemein bekannt sein dürften. Die jeweiligen Grundstückseigentümer und Interessenten können sich gerne sowohl für technische als auch für gebührenseitige Auskünfte an die Mitarbeiter der Verwaltung wenden.
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