Bürgerinformationssystem
Technischer
Beigeordneter Lurweg trägt folgende Mitteilungen vor: 1.1
Information zu
privaten Abwasserleitungen Wie alle technischen Anlagen, sind Entwässerungsanschlussleitungen betriebssicher herzustellen und ohne Gefahren und unzumutbare Belästigungen zu betreiben. Um den gefahrlosen Zustand und Betrieb sicherzustellen, ist in § 45 der Landesbauordnung NW festgelegt, dass Abwasserleitungen dicht sein müssen. Der Eigentümer einer Abwasserleitung hat deren Dichtigkeit auf Verlangen nachzuweisen. Der § 45 Landesbauordnung NW enthält dazu folgende Regelungen: - Neue Leitungen sind nach der Verlegung
auf Dichtigkeit zu prüfen. - Bestehende Leitungen sind bis zum
31.Dezember 2015 auf Dichtigkeit zu prüfen. - In Wasserschutzgebieten sind Abwasserleitungen
bereits bis zum 31.12.2005, zu prüfen, wenn - sie vor 1965 errichtet wurden, oder wenn - sie vor 1990 errichtet wurden und gewerbliches Abwasser darin abgeleitet wird. Daneben bestimmt die Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz, dass Arbeiten an Anschlussleitungen im öffentlichen Verkehrsraum nur von der Stadt gegen Kostenerstattung durchgeführt werden dürfen. Außerdem hat sich der Eigentümer durch technische Einrichtungen und eine geeignete Leitungsführung gegen drückendes oder rückströmendes Wasser zu schützen. Es darf nur häusliches Abwasser (keine giftigen Schadstoffe) abgeleitet werden. Für die Dichtigkeit, deren Nachweis und für eventuelle bauliche Arbeiten an den Leitungen ist der Eigentümer verantwortlich. Dies ist im Stadtgebiet Erkelenz immer der Gebäudeeigentümer, auch für die Anschlussleitung unterhalb öffentlicher Straßen. Der Dichtigkeitsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Welches Verfahren zur Dichtigkeitsprüfung oder Sanierung technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nicht vorhersagen. Jeder Anschluss ist einzigartig und muss daher gesondert beurteilt werden. Da bereits Kontrolle, Beratung und die Auskunft über die Lage und das Entwässerungssystem Aufgaben des Tiefbauamtes sind, sind Fragen hinsichtlich der Dichtigkeitsprüfung und der Sanierung von Hausanschlüssen an das Tiefbauamt zu richten. 1.2
Informationsveranstaltung
zur Kanal- und Straßensanierung „Am Dreieck“ in Katzem Am 14.4.2005 fand eine Bürgerinformation für die geplante Kanal- und Straßensanierung „Am Dreieck“ in Katzem statt, die nahezu von allen Anliegern genutzt wurde. Art und Umfang der Maßnahme wurde mit großer Mehrheit akzeptiert. Die an der Einmündung zum Straßenabschnitt vorgesehenen Parkplätze werden nicht als anthrazitfarbene Flächen angelegt. Außerdem wird der Ausbau am Eckhaus entlang der Grundstücksgrenze vorgenommen, so dass keine Grundstücksregulierung erforderlich wird. Der benachbarte Bildstock wird durch den Wechsel von grauem und rotem Pflaster hervorgehoben. Schließlich wird im Bereich der Wendemöglichkeit am Ende des Weges ein Schrammbord angelegt. Eine erneute Beratung ist aufgrund dieser geringfügigen Änderungen entbehrlich. Die Maßnahme wird am kommenden Samstag ausgeschrieben und im nächsten Bezirksausschuss Lövenich vorgestellt, sofern dieser in der ersten Jahreshälfte tagt. 1.3
Informationsveranstaltung
zur Kanal- und Straßensanierung „Oestricher Straße“ in Er- Kelenz Am
21.4.2005 fand eine Bürgerinformation statt, die von ca. 80 % der Eigentümer
der angrenzenden Grundstücke und zahlreichen Anliegern auch der
Anton-Heinen-Straße besucht wurde. Bis
18.00 Uhr kamen rund die Hälfte der Eigentümer. Art und Umfang der Maßnahme
wurde mit großer Mehrheit akzeptiert. Nach
18.00 Uhr erschien die restliche Gruppe von Eigentümern gemeinsam. Diese
sprachen sich gegen den Kreisverkehr an der Einmündung zur Anton-Heinen-Straße
und gegen die Anliegerbeiträge aus. Viele der Anlieger verkannten auch den
Zweck der Informationsveranstaltung. Die Kanal- und Straßensanierung wurde
jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Allerdings wurde vermutet, die
Kanal- und Straßenschäden seien durch Bergsenkungen infolge der
Grundwasserabsenkung entstanden. Von
vielen Anliegern wurde zusätzlicher Parkraum gewünscht. Ansonsten wurden
örtliche Probleme hinsichtlich Zufahrten, Grundstücksregulierungen, etc.
angesprochen. Den
Anliegern wurden die Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes und der
zugehörigen Satzung der Stadt Erkelenz erläutert. Bergschäden können an der
Straße und am Kanal, wenn überhaupt nur lokal auftreten, und aufgrund des
Schadensbildes im Kanal und an der Straße, das eindeutig auf Alterung,
Verschleiß und unzureichender Bauweise bei der Herstellung vor 40 - 50 Jahren
zurückzuführen ist, ansonsten ausgeschlossen werden. Den
Anliegern wurde außerdem der Weg einer möglichen Bergschadensbegutachtung mit
Hilfe des Verbandes der Bergbaugeschädigten, in dem die Stadt Mitglied ist,
erläutert. Hinsichtlich
der Aufgabe der Veranstaltung wurde erläutert, dass diese in erster Linie der
Information gelte. Änderungsvorschläge könnten, sofern sie gleichwertig sind,
in die Planung aufgenommen werden. Die Frage, ob eine Maßnahme erforderlich
sei, könne jedoch angesichts der Größe des Stadtgebietes und der Anzahl erforderlicher Sanierungen nicht von den
Anliegern bewertet und somit nicht bestimmt werden. Die Stadt stelle durch die Kombination
verschiedener Maßnahmen (Kanal, Straße, Versorgungsträger, verkehrliche
Verbesserungen) möglichst günstig Projekte zusammen. Diese würden in den
Haushalt bzw. den Investitionsplan aufgenommen und im Bau- und Werksausschuss
beschlossen. Bezüglich
des Kreisverkehres wurde den Anliegern deutlich gesagt, dass aufgrund der
Beobachtungen der letzten Jahre dringend eine Geschwindigkeitsreduzierung auf
der Anton-Heinen-Straße geboten sei. Die von den Anliegern vorgeschlagenen
Alternativen zum Kreisverkehr würden nicht die erforderliche Wirksamkeit
aufweisen, rechtlich nicht durchsetzbar sein oder Nachteile besitzen, die ein
Kreisverkehr nicht aufweist. Daher werde
die Stadt nicht auf den Kreisverkehr verzichten. Allerdings
werde die Stadt sicherstellen, dass nur die günstigere Variante zwischen
Kreisverkehr und Einmündung in die Anliegerbeiträge einfließen würde. Nach der
Kostenschätzung ist dies das Drittel des geplanten Kreisverkehres. Die
Parksituation wird durch eine geringfügige abschnittsweise
Fahrbahnverbreiterung verbessert. Sie ermöglicht das einseitige Parken auf der
Fahrbahn, sofern nicht gegenüber bereits ein Stellplatz angelegt ist. Die
örtlichen Belange können durch das Verschieben oder Weglassen einiger
Parkplätze oder Pflanzbeete behoben werden. Angesichts
der vor, während und nach der Veranstaltung eingegangenen Anregungen und
Bedenken sieht die Stadtverwaltung keine ausreichende Gründe, um die Maßnahme
grundsätzlich zu ändern. Daher ist eine erneute Beratung nicht erforderlich. Die Maßnahme soll vor Pfingsten im Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte vorgestellt und danach ausgeschrieben werden. |
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