Bürgerinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen teilt mit, dass in der vergangenen Woche kurzfristig ein Ortstermin der Unfallkommission am Kreuzungspunkt L 19/L 202 (Hoven Richtung Schwanenberg) stattgefunden hat. An der Kreuzung war es im Februar bedauerlicherweise zu einem tödlichen Unfall gekommen. Die Unfallkommission hat beschlossen, vorbehaltlich der technischen Machbarkeit, einen provisorischen Kreisverkehr im Kreuzungsbereich vergleichbar dem Kreisverkehr im Kreuzungsbereich L 19/ K 29 (Matzerath Richtung Schwanenberg) einzurichten. Der Straßenbaulastträger, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, prüft die Realisierbarkeit und wird ggfls kurzfristig die Planung vorlegen.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg teilt mit, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 15.11.2011 in einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung die Entwicklung einer Klimaschutzsiedlung im Sinne des Projektes „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ auf dem Bauxhofgelände beschlossen hat. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Projektantrag zu stellen und in einem geeigneten Auswahlverfahren Investoren für die Projektumsetzung auszusuchen.

Die Verwaltung hat noch im Jahre 2011 einen formlosen Projektantrag beim zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gestellt. Inhaltlich wird dieses Projekt von der Energieagentur Nordrhein-Westfalen begleitet. Sowohl das Ministerium als auch die Energieagentur begrüßen das Projekt ausdrücklich und haben angeboten, sich konstruktiv an dem weiteren Planungsprozess zu beteiligen. Hintergrund ist auf der einen Seite das starke Interesse von Kommunen an dem Förderprogramm, andererseits die Größe der geplanten Siedlung, die bisher in dem Förderprogramm eher selten vertreten ist.

 

Die Verwaltung hat mittlerweile die Kanzlei Wolter / Hoppenberg beauftragt, die europaweite Investorenausschreibung zu begleiten. In einem ersten Schritt ist ein Teilnahmewettbewerb für potentielle Investoren vorgesehen. Die Ausschreibung wird Mitte Mai erfolgen. Nach Auswertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der Bieter sollen entsprechende Angebote Mitte September vorliegen. Bestandteil der vorgesehenen Leistungen durch die Investoren sollen der Ankauf des Grundstückes, der Abbruch der vorhandenen Bausubstanz, die städtebauliche Überplanung des Geländes mit Reihen- und/oder Doppelhäusern und die Erschließung der Siedlung und spätere Errichtung der Hochbauten nach den Vorgaben des Planungsprogrammes sein. Der später ausgewählte Bieter wird die Planung gemeinsam mit der Stadt Erkelenz bei einer Auswahlkommission des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorstellen, um den Status und die Anerkennung als Klimaschutzsiedlung im Sinne des Förderprogrammes zu erlangen.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes werden für die Errichtung einer Klimaschutzsiedlung besondere Anforderungen an die städtebauliche Planung, die Gebäudeplanung und auch die spätere Qualitätssicherung gestellt. Von städtebaulichen Standortfaktoren bis zur Ausrichtung der Gebäude, Vermeidung von Verschattung, detaillierte Vorgaben für die Planung der Erschließung, flächensparendes Bauen und soziale Aspekte werden besondere Anforderungen an die städtebauliche Planung gestellt. Die Gebäude werden den Passivhausstandard einhalten  müssen. Ebenso wie bei den städtebaulichen Anforderungen gibt es besondere Gestaltungsanforderungen an die Siedlung, die von einem abgesprochenen Architekturkonzept hinsichtlich Gebäudekubatur, Dachformen, Material- und Farbkonzepten bis hin zur gestalterischen Einbindung von technisch-energetischen Elementen in die Fassadengestaltung, Einbindung der Nebenanlagen, Garagen und Carports und die Gestaltung der Übergangsbereiche zwischen privaten und öffentlichen Räumen gehen. An die spätere Qualitätssicherung der einzelnen Objekte und die Verbrauchsdatenerfassung werden ebenso Anforderungen gestellt. Unter der Internetadresse www.100-Klimaschutzsiedlungen.de sind umfangreiche Informationen zum gesamten Planungsprogramm einsehbar. Darunter befindet sich auch der Planungsleitfaden für die 100-Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen, der Grundlage auch für die Planung der Klimaschutzsiedlung Bauxhof in Erkelenz ein wird. Der Ausschuss wird durch die Verwaltung in regelmäßigen Abständen über den weiteren Fortgang des Projektes informiert.