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Bürgermeister Jansen teilt mit, dass es in der Präambel „geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV NRW S. 539)“ heißen müsse und nicht „geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245)“. Die Änderung in der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz würde vorgenommen. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte Haus- und Badeordnung wird hiermit erlassen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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