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Ausschussvorsitzender Terek berichtet zum Antrag des SV Golkrath aus dem Jahre 2008, aber auch zu den in den letzten Jahren hinzu gekommenen Umständen. Aktuell sei ihm ein Schreiben des SV 1930 Golkrath e. V. vom 26.09.2011 zugegangen, das er verliest. In dem Schreiben wird erläutert, warum eine Beleuchtung des Bolzplatzes unbedingt notwendig sei, dass Eigenleistungen erbracht werden sollten und dass man für einen Ortstermin bereit stehe. In den letzten Jahren sei der Spielbetrieb um ca. 50 % angewachsen. Aufgrund der besonderen Umstände auf dem Sportplatz (Gefälle ca. 1,5 m mit Wasseransammlungen) wäre der Platz zeitweise nicht für Spiel- und Trainingsbetrieb nutzbar, so dass Trainingseinheiten abgesagt werden müssten, weil Spiele nachzuholen seien usw. Durch die Beleuchtung des Bolzplatzes sei eine dort intensivere Nutzung mit Entlastung des Sportplatzes, zumindest für die kleineren Mannschaften, angestrebt.
Stv. Ausschussvorsitzender Kehren verweist darauf, dass die Verwaltung im Jahre 2008 darauf hingewiesen habe, dass Bolzplätze in der Stadt Erkelenz grundsätzlich nicht mit Flutlichtanlagen, auch zur Verhinderung von Präzedenzfällen, ausgestattet werden sollten. In Golkrath gebe es aber zwischenzeitlich eine besondere Situation. Dies solle noch einmal herausgearbeitet werden.
Ausschussmitglied Küppers weist darauf hin, dass man in Golkrath Mannschaften habe, die andere Vereine so gar nicht hätten.
Nach ausführlicher Diskussion fasst der Bezirksausschuss Golkrath folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „1. Dem Antrag des SV Golkrath, auf dem Bolzplatz neben dem Sportplatz „Am Wiesengrund“ Flutlicht zu installieren, wird zugestimmt. Allerdings soll die Multifunktionalität des Bolzplatzes in seiner jetzigen Form erhalten bleiben, zudem möge die Verwaltung prüfen, welche Kosten für den obigen Antrag entstehen und ob diese im Haushaltsjahr 2012 mit eingeplant werden können. Allerdings wäre es notwendig, erste Maßnahmen in 2011 zu ergreifen. Der SV Golkrath wird gebeten, nach Vorliegen der Kostenschätzung zu prüfen, inwieweit er sich an den Kosten beteiligen kann. Des Weiteren soll die Verwaltung die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung des Bolzplatzes als Trainingsplatz überprüfen (u. a. Nachbarschaftsrecht).
2. Der Bezirksausschuss schlägt vor, den alten Sportplatz komplett spielfähig als Aschenplatz zu sanieren.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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