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Auszug - Fortführung L 354 n südlich Kaulhausen  

 
 
3. Sitzung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Pfarrheim Venrath
Ort: In Venrath 9, 41812 Erkelenz-Venrath
A 10/538/2011 Fortführung L 354 n südlich Kaulhausen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Merkens erläutert den aktuellen Sachverhalt

Ausschussvorsitzender Merkens erläutert den aktuellen Sachverhalt. Er führt aus, dass es für die Ortslage Kaulhausen schlecht sei, wenn sie keine Umgehungsstraße erhalte. Mit dem Bau der L 354 n werden noch mehr LKW anstatt die A 46 die kürzere mautfreie Landstraße nutzen und die Engstelle in Kaulhausen durchfahren.

 

Stv. Ausschussvorsitzender Dederichs ist der Auffassung, man solle auf den Bau einer Grubenrandstraße bestehen und drängen. Diese würde die Ortsdurchfahrt Kaulhausen entlasten. Die Führung des Verkehrs durch Kaulhausen sei nicht akzeptabel, ebenso wenig eine nördliche Umgehungsstraße.

 

Beschluss (einstimmig, als Empfehlung an die Verwaltung):

„1. Der BZA Keyenberg/Venrath begrüßt die Aufnahme der südlichen Umgehung der L 354 n der Ortslage Kaulhausen in den Gebietsentwicklungsplan (siehe Vortrag Brüggemann, RP Köln, Bürgerinfo Keyenberg 12.07.2011, S. 25). Die Umgehung ist als Ersatz für die fort fallende L 12 (Keyenberg – Holzweiler) bis zur L 19 (Höhe Lahey-Park) fortzuführen. Landwirtschaftliche Verkehre sind gesondert zu führen.

 

2. Der BZA Keyenberg/Venrath erwartet, dass im Rahmen der weiteren Planung und Ausführung durch den ‚Landesbetrieb Straßen NRW‘ diese Trasse bereits mit dem Abschnitt zwischen Wanlo und Kaulhausen umgesetzt wird.

 

3. Die Ortsdurchfahrt ist bereits jetzt wegen der Engstelle im Straßenquerschnitt als Landstraße nicht geeignet, Begegnungsverkehr zwischen PKW und LKW zu gewährleisten (Ist-Breite 4,80 m; Soll-Vorgabe 5,55 m (RASt 06)).

 

4. Der Verlauf des Lärmschutzwalls ist daran anzupassen.“