Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth erläutert auf Nachfrage von Ratsherrn Dederichs, dass für die Ansiedlung eines Gartenbaubetriebs und eines Gartenmarktes im Umsiedlungsgebiet die Ausweisung eines Sondergebietes und eines Mischgebietes erforderlich ist. Diese Gebiete sind zuvor im Bebauungsplan nicht berücksichtigt worden, weil bei der Bedarfsabfrage durch die Landesplanung ein Bedarf zunächst nicht angemeldet wurde. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.“ 2, Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt. 3. Über den Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Holzweiler/Immerath ist zu beteiligen. 4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||