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Herr Schlun und Frau Sybrandi stellen das Projekt vor. Im Nahversorgungszentrum Karolingerring ist die Ansiedlung eines Vollsortimenters geplant. Die geplante Verkaufsfläche beträgt 1500 qm.
Ratsherr Stommel fragt, ob die vorhandenen Stellplätze ausreichend seien und ob die bestehende Zufahrtsituation zum Nahversorgungszentrum für das anzunehmende zukünftige erhöhte Verkehrsaufkommen ausreichend ist.
Technischer Beigeordneter Lurweg antwortet, dass die Zu- und Abfahrt schon jetzt so vorhanden ist, dass eine gute Anfahrt möglich ist. Außerdem ist der Parkplatz in der jetzigen Größe ausreichend.
Ratsherr Dederichs erkundigt sich nach dem geplanten Abstand des Lebensmittelmarktes zum nächsten Wohnhaus und welche Lärmschutzmaßnahmen geplant sind.
Amtsleiter Orth erläutert, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 15 m voll erfüllt wird. Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, dass ein Lärmschutzgutachten noch erstellt wird.
Ratsherr Frings erkundigt sich nach dem anvisierten Termin zur Eröffnung des Marktes. Technischer Beigeordneter Lurweg antwortet, dass mit den Beschlüssen zu TOP 3 und 4 die Voraussetzungen zur Einleitung des Verfahrens geschaffen werden. Einen genauen Termin für den Baubeginn gibt es nicht. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 2. Über den Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Karolingerring), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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