Bürgerinformationssystem
Techn. Beigeordneter Lurweg führt in die Thematik ein und stellt klar, dass Hintergrund für die Notwendigkeit eines solchen Konzeptes eine Empfehlung des Kreises Heinsberg sei, da Wohnungsbauförderungsmittel aufgrund der schwindenden hierfür zur Verfügung stehenden Mittel zukünftig vorrangig nur in Kommunen mit einem derartigen Konzept fließen sollen. Dies wäre insbesondere wichtig, damit für Projekte im Innenstadtbereich noch Mittel generiert werden könnten.
Frau Höbel von der InWIS Forschung und Beratung GmbH Bochum stellt mögliche Inhalte eines solchen Konzeptes und deren Zielsetzung vor (Präsentation siehe Anlage 3).
Ratsherr Steingießer ist erfreut über die vorgesehene Erstellung eines derartigen Konzepts, merkt jedoch an, dass in der Vergangenheit gerade zu diesem Themenbereich zahlreiche Anträge formuliert, jedoch aus Kostengründen nie gestellt wurden. Er beantragt deshalb, den gerade vorgelegten Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Familienfreundlichkeit“ innerhalb des Konzeptes zu berücksichtigen.
Ratsherr Rogowsky fragt, inwieweit auch die kleineren Ortschaften innerhalb des Konzepts Berücksichtigung finden. Zudem fragt er, inwieweit alle Wohnungsarten oder nur Mietwohnungen geprüft würden.
Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass alle Wohnungsarten aus Gründen der notwendigen Gesamtbetrachtung Berücksichtigung finden würden, jedoch nur Fördermittel für den Mietwohnungsbau generiert werden könnten. In den kleineren Ortschaften sei zudem im Regelfall kein geförderter Wohnungsbau vorhanden. Daher sei als Untersuchungsrahmen die Innenstadt und die allgemeinen Siedlungsbereiche Gerderath, Kückhoven und Lövenich vorgesehen.
Ratsherr Krahe fragt, inwieweit die innerhalb des Wohnungswesens durch die Umsiedlungsprozess Garzweiler II zu berücksichtigenden strukturellen Veränderungsprozesse eine Teilfinanzierung durch den Verursacher ermöglichen.
1. Beigeordneter Dr. Gotzen stellt klar, dass das nun vorgesehene Konzept zukünftig in ganz NRW erforderlich sei. Eine direkte Zuordnung zum Tagebau sei von daher nicht darstellbar und somit eine Kostenbeteiligung nicht realisierbar.
Ratsherr Moll fragt, warum man sich für InWIS entschieden habe und ob nicht eine Ausschreibung erforderlich sei.
Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass im Vorfeld mehrere Angebote hinsichtlich Qualität und Kosten geprüft wurden. Da das Leistungsbild jedoch nicht zweifelsfrei festlegbar sei, sei eine Ausschreibung nicht möglich. Dies sei bei konzeptionellen Darstellungen jedoch die übliche Vorgehensweise.
Im weiteren Verlauf ergibt sich eine Diskussion um die definitiven Inhalte des Konzeptes, wobei Bezug auf die seitens der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/die Grünen sowie der FDP-Fraktion hierzu gestellten Anträge (Anlagen 4 bis 6) genommen wird.
Frau Höbel erläutert hierzu, dass im Zuge der Erstellung eines solchen Konzeptes eine Begleitgruppe gebildet werde, die den Inhalt des Konzepts mitbestimme. Zudem erfolge eine entsprechende Information der politischen Gremien. Das Konzept beinhalte die Prüfung des Ist-Zustands und anhand derer die Entwicklung von Empfehlungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise. So seien natürlich u.a. auch die Themen Familienfreundlichkeit, Umsiedlungsauswirkungen, Wanderungen im Stadtgebiet, Nachfrage nach energetisch günstigem Wohnraum u.a. zu berücksichtigen.
„Die Verwaltung wird beauftragt, ein „Handlungskonzept Wohnen Stadt Erkelenz“ mit dem in der Sitzung vorgestellten Untersuchungsumfang unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion (Anlagen 4 bis 6) unter Beauftragung eines externen Gutachters zu erstellen“ Erweiterter Beschluss (in eigener Zuständigkeit): (Erweiterung fett und kursiv gesetzt) „Die Verwaltung wird beauftragt, ein „Handlungskonzept Wohnen Stadt Erkelenz“ mit dem in der Sitzung vorgestellten Untersuchungsumfang unter Berücksichtigung der vorliegenden Anträge der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP-Fraktion (Anlagen 4 bis 6) unter Beauftragung eines externen Gutachters zu erstellen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||