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Auszug - Radverkehrsinfrastruktur im Stadtbezirk  

 
 
4. Sitzung des Bezirksausschusses Gerderath
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bezirksausschuss Gerderath Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Gerderath
Ort: van-Wiggen-Platz 1, 41812 Erkelenz-Gerderath
A 10/467/2011 Radverkehrsinfrastruktur im Stadtbezirk
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

3

3.1.1              Schutzstreifen Lauerstraße

 

Ausschussvorsitzender London verteilt an die Ausschussmitglieder einen Beschlussentwurf und erklärt, dass Mitte der 80iger Jahre die beiden Ortsdurchfahrten im Zuge der Landstraßen 19 und 46 im Rahmen eines Modellvorhabens weitreichend umgebaut worden seien. Aus teils überbreiten Querschnitten seien durch die Anlage einer teilweise überfahrbaren, langen Mittelinsel auf der L 19 zwischen Vossemer Straße und Friedhofstraße, einer Aufpflasterung im Knotenpunktbereich der beiden Landstraßen sowie weiterer Einzelmaßnahmen bei gleichzeitiger Ausweisung einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der gesamten Ortsdurchfahrt eine Verkehrsberuhigung herbeigeführt worden. Die Anlage von separaten Radverkehrsanlagen sei nicht vorgesehen, da die Temporeduzierung auf 30 km/h hier zu einer weitgehenden Konfliktvermeidung zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Radverkehr beigetragen habe. Auch die enge Ortsdurchfahrt der L 46 sei durch Pflasterungen und Tempo 30 so umgebaut worden, dass der Radverkehr relativ gefahrlos auf der Fahrbahn mitgeführt werde.

 

Ende der 90iger Jahre sei die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 19 im Verlauf der Ortsdurchfahrt auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln wieder weitgehend auf 50 km/h angehoben worden. Nach den einschlägigen technischen Entwurfsrichtlinien (RASt, ERA) sei bei den auf der Lauerstraße zu verzeichnenden Verkehrsstärken beim Kfz- (8156 Kfz/Tag) und LKW-Verkehr (300 LKW/Tag) die Anlage von Radverkehrsanlagen erforderlich. Neben den aus den technischen Regelwerken abzuleitenden Maßnahmen, sei jedoch auch festzustellen, dass insbesondere auf der L 19 zwischen L 46 und Friedhofstraße viele Radfahrer/innen illegal den Bürgersteig benutzen würden. Bei verschiedenen durchgeführten Zählungen bis zu 90 %. Auch seien im Verlauf der Lauerstraße neun Unfälle offiziell zu verzeichnen gewesen. Daneben seien weitere Unfälle zwischen Kfz- und Rad-Verkehr bekannt, die jedoch nicht polizeilich aufgenommen worden seien.

 

Als Lösungsvorschlag teilt Ausschussvorsitzender London mit, dass die Lauerstraße vom Ortseingang (Eremitenweg) bis zur Fußgängerlichtzeichenanlage immer mindestens 7,50 m breit sei. Im einspurig geführten Bereich sei die Einzelfahrbahn 3,60 m breit. Hier biete sich für die sichere Führung des Radverkehrs ein Schutzstreifen an. Bei einer Breite von jeweils 1,25 m würde eine Kernfahrbahnbreite von 5 m bzw. 2,35 m verbleiben. Schutzstreifen seien für den Kfz-Verkehr überfahrbar, sofern der Gegenverkehr dies erfordere. Die Mittellinie sei zu beseitigen. Nach der StVO und der VwV-StVO gelte im Bereich von Schutzstreifen ein eingeschränktes Halteverbot. Dies sei auf der Lauerstraße im o. g. Abschnitt möglich, da Zählungen ergeben hätten, dass in der Regel jedes anliegende Grundstück über eine Stellfläche verfüge und auch nur selten auf der Straße parkende Kfz angetroffen würden. Nach der StVO und VwV-StVO bleibe den Straßenverkehrsbehörden die Wahl, ob ein eingeschränktes Halteverbot oder ein absolutes Halteverbot ausgesprochen werden solle.

 

Im Bezirksausschuss erfolgt eine Nachfrage über die Farbe des Schutzstreifens. Der Schutzstreifen werde mit einer unterbrochenen, schmalen Linie, in den Knotenpunkten auch flächig rot, markiert.

 

Der Bezirksausschuss Gerderath fasst folgenden Beschluss:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Gerderath bittet die Verwaltung, beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zu beantragen, dass dieser auf der Lauerstraße (L 19) zwischen Weidbruchsweg und Eremitenweg Radverkehrsanlagen – entsprechend den aktuellen technischen Regelwerken – einrichtet.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

3.1.2              Fahrradabstellanlagen

 

Ausschussvorsitzender London teilt mit, dass am Bürgerhaus, Schwimmbad, Städt. Kindergarten und im Verlauf der Vossemer Straße bzw. im Einkaufsstraßenbereich Fahrradabstellanlagen fehlten. Wo bereits Fahrradabstellanlagen vorhanden seien, seien diese im schlechten Zustand oder als sogenannte „Felgenklemmer“ dem Radverkehr nicht mehr zumutbar. In diesem Zusammenhang würden viele  Fahrräder ungeordnet abgestellt oder man verzichte aufgrund der erhöhten Diebstahlgefahr ganz auf das Verkehrsmittel Fahrrad.

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Gerderath bittet den zuständigen Ausschuss bzw. die Verwaltung, die Anschaffung und Errichtung von Fahrradabstelleinrichtungen in Form von modernen Anlehnbügeln in Gerderath am Bürgerhaus, am Schwimmbad, am Städt. Kindergarten und im Verlauf der Vossemer Straße (dort als Ersatz für die bestehenden, nicht tauglichen Felgenklemmer) sowie in Gerderhahn an der Halle zu beschließen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

3.1.3              Wegweisung

 

Ausschussvorsitzender London erklärt, dass die Ortsteile Gerderath, Vossem und Moorheide bisher nicht in das ausgeschilderte Landes- bzw. Kreisnetz eingebunden seien. Er habe in dieser Angelegenheit mit Frau Stoffels vom Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung gesprochen, die Interesse signalisiert habe.

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Gerderath bittet um Berücksichtigung der Ortsteile Gerderath, Vossem, Moorheide und Gerderhahn in der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr gemäß dem Vorschlag, der im AK Fahrradtourismus ausgearbeitet wurde.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig