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Ausschussmitglied Halcour berichtet über die Situation am Schwarzen Weg, an dessen Einfahrt von der Seite der Peter-Gehlen-Straße derzeit die Beschilderung „Durchfahrt verboten/ Anlieger frei“ aufgestellt sei. Es handele es sich augenscheinlich um eine im Zusammenhang mit der dortigen Bautätigkeit vorgenommene Regelung, die jedoch nicht zum Dauerzustand werden dürfe, da ansonsten eine starke Verkehrsbelastung in Richtung Matzerather Maar befürchtet werde.
Ausschussvorsitzender Terek teilt hierzu mit, dass er sich in der Sache kundig gemacht habe und dass es sich tatsächlich um eine im Zusammenhang mit der Bautätigkeit bestehende Regelung handele, zu der auch die an der Ausfahrt des Schwarzen Weges in die L227 angebrachte Beschilderung „Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts“ gehöre. Dies diene dem sicheren Abfluss des Baustellenverkehrs. Der Ausschuss ist allgemein der Auffassung, dass es sich für die Bauphase um eine akzeptable Regelung handele, man die Sache allerdings im Auge behalten müsse, damit keine nicht gewollten Verfestigungen eintreten würden.
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