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Planungsamtsleiter Orth erläutert auf Bitte des Ausschussvorsitzenden anhand von ausgehängten Wandplänen die Bebauungsplanung, die 15 Baugrundstücke mit ein- bis zweigeschossiger Bebauung an drei Stichstraßen vorsehe. Er geht auf die Eingrünung des Gebietes und die verschiedenen Grundstücksgrößen ein. Die Offenlage des Planes werde voraussichtlich im Juni des laufenden Jahres erfolgen. Für September sei der Satzungsbeschluss vorgesehen, so dass voraussichtlich im Frühjahr des kommenden Jahres die ersten Baugrundstücke in Anspruch genommen werden könnten.
Aus dem Ausschuss wird angeregt, evtl. die städtischen Flächen nördlich des Tennisplatzes und östlich des neuen Baugebietes „An der Heubahn“ ebenfalls für Wohnbauflächen vorzusehen.
Ausschussmitglied Hallen fragt nach, ob der durchgehende landwirtschaftliche Verkehr von der Heubahn Richtung nördlich angrenzender Feldgemarkung auch zukünftig uneingeschränkt möglich bleibe. Planungsamtsleiter Orth entgegnet, dass sich an der Befahrbarkeit für die Landwirte keine Änderung ergeben werde.
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Dem vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath, wird vom BZA Golkrath zur endgültigen Beschlussfassung des Rates der Stadt Erkelenz zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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