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Der stv. Vorsitzende Tüffers erläutert kurz das Wahlverfahren, das aufgrund des § 39 Abs. 4 Nr. 4 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW durchzuführen sei. Er bittet den Ausschuss Stimmenzähler zu benennen. Vorgeschlagen werden die anwesende Ratsfrau Schirrmeister-Heinen und das Ausschussmitglied Przibylla. Er lässt hierüber abstimmen.
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Zu Stimmenzählern werden Ratsfrau Schirrmeister-Heinen und Ausschussmitglied Przibylla bestellt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der stv. Vorsitzende Tüffers bittet Wahlvorschläge für das Amt des Vorsitzenden zu machen.
Es werden vorgeschlagen:
Wahlvorschlag A: RH Tüffers
Wahlvorschlag B: RH von der Forst
Herr Tüffers bittet sodann die Stimmenzähler sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne und die Wahlkabine in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Anschließend ruft er die Ausschussmitglieder namentlich anhand der Anwesenheitsliste zur Stimmabgabe auf, die in einer Wahlkabine auf einem separaten Tisch geheim mittels Stimmzettel stattfindet. Die Wahlurne ist neben diesem Tisch aufgestellt und dient zur Stimmenabgabe. Nachdem er festgestellt hat, dass alle anwesenden Ausschussmitglieder ihre Stimme abgegeben haben, bittet er die Stimmenzähler die Auszählung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 8 gültige Stimmen, 0 ungültige Stimmen, keine Enthaltungen
Von den 8 abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag A (RH Tüffers) 3 Stimmen und auf den Wahlvorschlag B (RH von der Forst) 5 Stimmen.
Danach ist Ratsherr von der Forst zum neuen Ausschussvorsitzenden gewählt. Ratsherr Tüffers bleibt stellvertretender Vorsitzender. Beide Gewählten erklären die Annahme der Wahl und im Anschluss übernimmt der neue Ausschussvorsitzende von der Forst die Sitzungsleitung.
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