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Auszug - Antrag für eine Abbiegemöglichkeit am Ende der Wilhelmstraße Richtung Bahnhof (Bürgerantrag)  

 
 
4. Sitzung des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.10.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/345/2010 Antrag für eine Abbiegemöglichkeit am Ende der Wilhelmstraße Richtung Bahnhof (Bürgerantrag)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ausschussvorsitzender Steingießer berichtet über den Bürgerantrag, der allen Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen sei

Ausschussvorsitzender Steingießer berichtet über den Bürgerantrag, der allen Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangen sei. Anhand einer Luftbilddarstellung diskutiert der Ausschuss über den Sachverhalt. Hierbei ist man überwiegend der Auffassung, dass man sich gut an die problematische Verkehrssituation mit Staubildung vor der derzeitigen Regelung, die durch die Annahme des Antrages wieder hergestellt würde, erinnern könne.

 

Ausschussmitglied Diart regt vor diesem Hintergrund als Verbesserungsmöglichkeit an, evtl. eine Beschilderung zu installieren, die darauf hinweise, dass ein Linksabbiegen, und zwar kommend von der Bahnunterführung nur über den Kreisverkehr möglich sei.

 

Ausschussmitglied Wirtz spricht sich für einen Kompromiss aus und möchte ein Linksabbiegen für aus der Wilhelmstraße kommende Verkehrsteilnehmer zulassen.

 

Hierauf wird allerdings entgegnet, dass dann die durchgezogene Linie wieder unterbrochen werden müsse und man wieder zu den alten chaotischen Verkehrsverhältnissen zurückkehren würde.

 

Nach Schluss der ausführlichen Diskussion lässt Ausschussvorsitzender Steingießer über den Bürgerantrag abstimmen.

 

Beschluss (1 Ja-Stimme, 1 Enthaltung, 12 Nein-Stimmen)

 

Damit ist der Bürgerantrag abgelehnt.

 

Ausschussvorsitzender Steingießer fügt an, dass er als Ausschussvorsitzender den Antragsteller entsprechend unterrichten werde.