Bürgerinformationssystem
Ausschussmitglied Kehren fragt nach, ob die Sitzungsvorlage noch den Vorgaben des § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung entspreche. Bei erheblichen Veränderungen sei der Rat der Stadt Erkelenz vorher einzuschalten. FiBu-Verantwortlicher Schmitz erklärt, dass bei größeren Maßnahmen selbstverständlich der Rat der Stadt Erkelenz im Vorfeld um Zustimmung gebeten werde. Bei den angegebenen Maßnahmen handele es sich aber um Jahresabschlussarbeiten. Als Finanzabteilung versuche man alles, um für die prognostizierten schwierigen Zeiten, etwas „Winterspeck“ anzulegen. Im nichtöffentlichen Teil könne er hierzu eine Erklärung abgeben, wenn dies gewünscht werde. Bürgermeister Jansen fügt ergänzend an, dass dieses Vorgehen dem Auftrag des Rates an die Verwaltung entspreche. Protokollnotiz: „Von den in der Zeit vom 04.03.2010 - 05.05.2010 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NW wird Kenntnis genommen.“
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