Bürgerinformationssystem
Der dem Ausschuss in Schriftform vorliegende Tatbestand wird von Ratsherrn Kowalzik dahingehend ergänzt, dass Kinder in keinem Fall von Bildung und Sport ausgeschlossen werden dürften. Dies sei jedoch zurzeit der Fall, weil die im Antrag angesprochenen Familien die in den öffentlichen Einrichtungen zu entrichtenden Benutzungsgebühren nicht aufbringen könnten.
Herr Dr. Gotzen entgegnet, es werde seitens der Fraktion der Bürgerpartei e. V. der Nachweis geschuldet, dass Familien die ohnehin nicht kostendeckend festgesetzten und auch nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Gebühren tatsächlich nicht entrichten können. Kommunen seien in der Regel finanziell nicht in der Lage, als letzte Anlaufstelle in sozialen Fragen eventuelle Nichtleistungen eigentlich zuständiger Träger aufzufangen.
Ratsherr Blumenhofen erklärt, man wolle fraktionsintern noch einmal dieses Thema unter dem Aspekt diskutieren, derartige Leistungen eventuell in Grenzen zu erbringen. Heute jedoch werde man gegen den Antrag stimmen.
Ratsherr Kowalzik erklärt darauf, er ziehe den Antrag der Bürgerpartei e. V. zurück, um ggf. das Thema noch einmal im Ausschuss vorzubringen, nachdem sich die Fraktionen damit befasst hätten.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Pütz stellt fest: Der Antrag wird zurückgezogen.
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