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Ausschussvorsitzender London berichtet, dass jedem Ausschussmitglied der Antrag der Ortsgemeinschaft Gerderath e. V. vom 11.03.2010 mit der Einladung zur Sitzung zugegangen sei. Er habe die Verwaltung wegen der Namensgebung des Platzes um das Friedensmal am Bürgerhaus angesprochen. Die Namensgebung erfolge durch Widmung. Momentan besitze das Grundstück die Adresse „St.-James-Straße 6“. Hierbei handele es sich um das Grundstück, welches von der Lauerstraße bis zur St.-James-Straße reiche. Da das ehemalige Pfarrhaus nunmehr aus dem Grundstück heraus gemessen worden sei und die Adresse St.-James-Straße 6 behalte, sei es erforderlich, das Restgrundstück mit dem ehemaligen Pfarrzentrum mit einer neuen Adresse zu versehen. Die Zufahrt zum Gebäude erfolge über die Christophorusstraße. Es bestehe von daher die Möglichkeit, dass gesamte Grundstück als Platz zu widmen und ihm die Adresse „Pfarrer-Anton-van Wiggen-Platz 1“ zuzuweisen.
Ausschussmitglied Keusemann erklärt, man solle erst einmal feststellen, ob der Vorname des ehemaligen Pfarrers Anton nicht Antonius sei.
Ausschussmitglied Otto teilt mit, dass er ein Problem im Namenszug mit Pfarrer habe, da er eine Berufsbezeichnung nicht für gut erachte.
Stv. Ausschussmitglied von der Forst erklärt, dass der Name „Anton van Wiggen“ einen guten Bezug zum Bürgerhaus darstelle.
Ausschussmitglied Keusemann regt an, den Platz „van-Wiggen-Platz“ zu benennen und ihm mit einem kleinen Zusatzschild „Anton bzw. Antonius van Wiggen, Pfarrer von … bis …“ kenntlich zu machen.
Ausschussvorsitzender London lässt über den Vorschlag von Ausschussmitglied Keusemann abstimmen und fasst folgenden Beschluss:
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Der Bezirksausschuss Gerderath schlägt für die Namensgebung des Platzes um das ehemalige Pfarrzentrum
„van-Wiggen-Platz“
vor. Es soll unterhalb des Straßennamenschildes ein kleines Zusatzschild gehängt werden mit den Angaben: Anton Heinrich van Wiggen Pfarrer von 1968 bis 1994.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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